10.04.2013 - 3.7 Änderungssatzung Hundesteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den eingebrachten Änderungsantrag, mit dem im § 3 der Steuersatz für den ersten Hund auf 96 festgesetzt und im § 5 ein Absatz 4 mit einer Härtefallklausel aufgenommen werden soll. Darauf Bezug nehmend schlägt Herr Exner folgende Formulierung vor:
Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag für den ersten gehaltenen Hund um ein Viertel des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 a zu ermäßigen.
Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Minimierung des Steuersatzes für den ersten Hund aus.
Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, den Steuersatz für den ersten Hund auf 96 festzusetzen, wird zur Abstimmung gestellt und mit 8 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 6 Ja-Stimmen.
Der geänderte Beschlussvorschlag wird ebenso zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich der empfohlenen Ergänzung im § 5 um einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag für den ersten gehaltenen Hund um ein Viertel des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 a zu ermäßigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
44,7 kB
|