10.04.2013 - 3.7 Änderungssatzung Hundesteuer

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den eingebrachten Änderungsantrag, mit dem im § 3 der Steuersatz für den ersten Hund auf 96 € festgesetzt und im § 5 ein Absatz 4 mit einer  Härtefallklausel aufgenommen werden soll. Darauf Bezug nehmend schlägt Herr Exner folgende Formulierung vor:

 

r Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag für den ersten gehaltenen Hund um ein Viertel des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 a zu ermäßigen.

 

Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Minimierung des Steuersatzes für den ersten Hund aus.

 

Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, den Steuersatz für den ersten Hund auf 96 € festzusetzen, wird zur Abstimmung gestellt und mit 8 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 6 Ja-Stimmen.

Der geänderte Beschlussvorschlag wird ebenso zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich der empfohlenen Ergänzung im § 5 um einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

 

r Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag für den ersten gehaltenen Hund um ein Viertel des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 a zu ermäßigen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

  8

Ablehnung:

  3

Stimmenthaltung:

  5

 

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Anlagen zur Vorlage