24.04.2013 - 3.8 Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller fragt nach, warum im § 3 Gebührenbefreiungen und -ermäßi- gungen die Aufzählung der einzelnen Leistungen,r die keine Gebühren erhoben werden, gegen die allgemeine Formulierung „r die nach gesetzlichen Vorschriften sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit angeordnet ist“ ersetzt wurde.

In der bisher gültigen Satzung werden nach § 3 insbesondere Leistungen im Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung, der Jugendhilfe, des Schwerbehindertengesetzes, des Heimkehrergesetzes sowie des Gesundheitswesens und besondere Leistungen zur Durchhrung des Wehrpflichtgesetzes und des Unterhaltssicherungsgesetztes von Gebühren ausgenommen.

 

Auf den Hinweis von Herrn Exner, dass mit der allgemeinen Formulierung eine Anpassung an sich ändernde gesetzliche Vorschriften entfalle und die Verwaltungsmitarbeiter über entsprechende Kenntnisse verfügen, schlagen Frau Dr. Müller und Herr Wollenberg vor, die Aufzählung trotzdem beizubehalten, denn so eine Gebührenordnung sei vor allem für die Bürger gemacht.

 

Nach einem weiteren Pro und Contra schlägt der Oberbürgermeister vor, die genannte Aufzählung wieder in die neue Satzung aufzunehmen. Die Ausnahmeregelung für Leistungen im Bereich der Jugendhilfe soll bis zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung noch einmal geprüft werden.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich der Ergänzung im § 3 Abs. 1

Punkt 2. Leistungen, für die nach gesetzlichen Vorschriften sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit angeordnet ist; hierzu zählen insbesondere Leistungen im Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung, des Schwerbehindertengesetzes, des Heimkehrer-gesetzes sowie des Gesundheitswesens und besondere Leistungen zur Durchhrung des Wehrpflichtgesetzes und des Unterhaltssicherungs-gesetztes .

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage