24.04.2013 - 3.9 Änderung der Satzung über die Entschädigung der...

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Wegewitz bringt den Antrag ein.

 

Anschließend verweist Herr Dr. Pokorny darauf, dass aus rechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Ergänzung der Entschädigungssatzung bestehen. Zu prüfen wäre allerdings, ob bei der Landeshauptstadt Potsdam die technischen Voraussetzungen für eine zweifelsfreie Identifizierung der elektronischen Signatur gegeben sind. Die empfangende Stelle (hier: Büro der Stadtverordnetenversammlung) müsse in die Lage versetzt werden, eine Prüfung der digitalen Signatur durchzuführen, wor sie eine Software benötige, die sie derzeit nicht habe. Wenn diese Software eingesetzt wird, gebe es wieder eine Insellösung in der IT-Architektur der Stadt. Die digitale Signatur sei prinzipiell für alle Organisationseinheiten intelligent und als Dienst des IT-Bereichs zu lösen. Dieses Thema stehe auch 2013 auf der Agenda, sei aber vor Ende des Jahres nicht zu lösen.

 

Herr Dr. Wegewitz widerspricht den Ausführungen und meint, eine entsprechende Software wäre nicht nötig. Auf Empfehlung des Oberbürgermeisters wird der Antrag zurückgestellt, bis sich Herr Dr. Wegewitz und Herr Dr. Pokorny dazu verständigt haben.

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