29.05.2013 - 3 Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Da zu dieser Beschlussvorlage kein Redebedarf besteht, wird sie zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.      Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen   Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2013 höchstens 2.500.000,00 €. Eine bedarfsbezogene Kreditaufnahme hat möglichst dergestalt zu erfolgen, dass Sondertilgungsrechte in der Weise bestehen, dass am Ende der Entwicklungsmaßnahme lediglich das genehmigte Defizit in Höhe von 7.824.299,66 € durch die Stadt zu übernehmen ist.

 

2.      Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2013 schriftlich zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen