19.06.2013 - 3.3 Weiterführung des Gestaltungsrates

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Der Oberbürgermeister verweist auf das zustimmende Votum des Ausschussesr Stadtentwicklung und Bauen verbunden mit einer Änderung des Beschlusstextes:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Weiterführung des Gestaltungsrates (Geschäftsordnung) und der Neubesetzung der Sitze sicherzustellen zu prüfen, ob dass der Gestaltungsrat …

 

Herr Klipp betont die Notwendigkeit einer Neubesetzung, um einen nahtlosen Übergang zu sichern. Er sehe es als problematisch an, in der Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung über einen neuen Gestaltungsrat zu beschließen und gleichzeitig eine Neubesetzung im oben genannten Sinne zu prüfen, in deren Ergebnis evtl. eine andere personelle Besetzung erfolgen müsste. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen und dieser schwierigen Konstellation empfehle er eine Ablehnung des Antrags.

 

Herr Schüler hegt gegen den Antrag ebenso Bedenken, weil die Aufgabe des  Gestaltungsrates die Beratung privater Bauherren bei ihren Bauvorhaben sei. Wenn jetzt die im Antrag genannten Aufgaben hinzukommen, gefährde das die Akzeptanz des Gestaltungsrates bei den Bauherren. Außerdem gehören diese Aufgaben originär in die Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.

Herr Wendt entgegnet darauf, dass Stadtgestaltung nicht bei der Architektur stehen bleiben solle. Herr Dr. Scharfenberg meint, dass es keine völlig neuen Aufgaben seien, sondern neue Aufgaben hinzugefügt werden. Wenn sich das im Ergebnis der  Prüfung bestätige, könnte der Gestaltungsrat um entsprechende Personen ergänzt werden. Ein Beispiel sei der soziale Aspekt, der seiner Meinung nach auch im Expertengremium Potsdam 22 eine Rolle gespielt habe.  Er meine, der soziale Hintergrund habe einen hohen Stellenwert und könnte den Gestaltungsrat aufwerten.

Herr Heuer plädiert dafür, Bewährtes beizubehalten. Der Antrag sei aus seiner Sicht kontraproduktiv und verändere den Gestaltungsrat erheblich.

Dem schließt sich Herr Heinzel an, denn der Gestaltungsrat wurde nach fachlichen Prämissen ausgesucht und die im Antrag enthaltenen Anliegen werden in den Gremien beraten. Herr Kirsch erklärt, dass ein Bauherr Vorschläge erwarte, wie seine Architektur schöner und besser gemacht werden könne alles andere seien städtebauliche Geschichten, die nicht in den Gestaltungsrat gehören.

 

Der Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss Stadtentwicklung und Bauen wird zur Abstimmung gestellt und mit 10 Nein-Stimmen, bei 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Anschließend wird der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Weiterführung des Gestaltungsrates und der Neubesetzung der Sitze sicherzustellen, dass der Gestaltungsrat

 

1.              neuere Entwicklungen in der Architektur in seiner beratenden Tätigkeit stärker berücksichtigt

2.              in seinen Empfehlungen das Ziel der sozialen Durchmischung und Vielfalt der Bevölkerung berücksichtigt (Alter und Lebensphasen der Bewohner/innen, sozio-ökonomischer Status und  Lebensformen)

3.              in seinen Empfehlungen die folgenden öffentlichen Belange in der Beratung mit berücksichtigt:

-               Ausbau der sozialen, wirtschaftlichen, und kulturellen Infrastruktur (z.B. Ladenflächen, Gaststätten, Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen, Bandproberäume, Atelierflächen, etc.)

-               Verträglichkeit mit sich verändernden Anforderungen für Verkehr (insb. mehr Stellplätze für Fahrräder).

Die Aufgabenstellung und Geschäftsordnung des Gestaltungsrates sollen entsprechend überarbeitet werden und sind den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

In Zusammenhang mit den Punkten 2. und 3. ist weiterhin zu prüfen, inwiefern die fachliche Besetzung des Gremiums verändert bzw. erweitert werden muss.

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis September 2013 Bericht zu erstatten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

11

Stimmenthaltung:

  2

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, diesen Antrag abzulehnen.