25.09.2013 - 3.14 Berichterstattung über Vergabe von Gutachten un...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schüler bringt die Vorlage ein. Anschließend empfiehlt der Oberbürgermeister, diesem Antrag nicht zu folgen, da er es für einen unverhältnismäßig hohen Aufwand halte, halbjährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen in den städtischen Gesellschaften ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Geschäftsführungen berichten zu lassen. Außerdem sei das Aufgabe der Aufsichtsräte, in denen auch Stadtverordnete vertreten sind.

Darüber hinaus könne der Hauptausschuss mit den Informationen „nichts anfangen“.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge in Ergänzung der DS 07/SVV/0699 beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten halbjährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen in den städtischen Gesellschaften ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Geschäftsführungen zu unterrichten.

 

In dem Bericht ist darzustellen:

 

-              welchen Firmen welche Auftge (Aufgabenstellung) erteilt wurden;

-              welcher Art sind die Aufträge gewesen;

-              wie die Auswahl der GutachterInnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige Vergabe).

 

Der erste Bericht soll spätestens mit dem nächsten Jahresabschluss vorgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

  3

Ablehnung:

10

Stimmenthaltung:

  2

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.