30.10.2013 - 3.4 Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitra...

Beschluss:
abgelehnt
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Hierzu wurde den Fraktionen am Montag (28.10.2013) eine neue Fassung des Beschlussvorlages  und eine  Karte über die Zonierung übermittelt, die den Mitgliedern des Hauptausschusses nochmals als Tischvorlage vorliegen.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass er sich mit den Verbänden über die Satzungsinhalte verständigt habe, diese sich aber nicht in der Lage sehen, das Anliegen zu unterstützen.

Im Ergebnis konnte keine Einigung erzielt werden, weil die zur Disposition stehenden Fragen, wie die Änderung der Zonen, das Mitspracherecht bezüglich der Verwendung der Einnahmen, die Änderung der Bagatellgrenze und  die Herausnahme kleiner Betriebe aus unterschiedlichen Gründen nicht im Sinne der Verbände geklärt werden konnten. Insbesondere hätte die Änderung der Bagatellgrenze oder die Herausnahme kleinerer Betriebe die Satzung rechtlich angreifbar gemacht bzw. stehe dem das Kommunale Abgabengesetz entgegen.

Eine Satzungsänderung sei jedoch im Nachhinein möglich, wenn konkrete Umsatzzahlen vorliegen, weshalb in der geänderten Fassung der Punkt 2 mit aufgenommen worden sei. Er meine, die Lasten können mit der Tourismusabgabe auf möglichst viele Schultern verteilt werden, wisse aber auch, dass das umstritten sei und viele sich dagegen aussprechen. Deshalb liege mit der Übernachtungssteuer eine weitere Variante vor.

 

Herr Exner informiert über die vorgenommene Änderung der Zonierung in der Satzung. Er  erläutert im Weiteren die Hintergründe zur Änderung der Bagatellgrenze und Befreiung kleinerer Betriebe von der Steuer.

Er betont im Weiteren, dass die Übernachtungssteuer eine genehmigungspflichtige Steuersatzung sei, da sie zum ersten Mal im Land Brandenburg erhoben werde. Die Zeit bis dahin habe die Verwaltung genutzt und mit dem Innenministerium korrespondiert. Die gegebenen Hinweise seien in den Austauschseiten zur Satzung berücksichtigt und an die Stadtverordneten ausgereicht worden. Darüber hinaus gehe es um die Frage, ob in der Satzung der richtige Steuerschuldner eingetragen sei. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster sei zumindest nach westfälischem Recht der Steuerschuldner der Gast, der Steuerpflichtige jedoch der Beherbergungsbetrieb. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium bedarf es hier evtl. einer späteren Satzungsänderung.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Schultheiß, dass die neue Fassung der Tourismusbeitragssatzung sich im Wesentlichen nicht geändert habe und die Fraktion der Potsdamer Demokraten eher zur Übernachtungssteuer tendiere. Eine juristische Auseinandersetzung werde es so oder so geben jetzt werde eine politische Entscheidung benötigt.

 

Herr Heuer führt aus, dass er glaube, die Übernachtungssteuer sei die rechtssicherere Variante, aber er wisse, sie sei die gerechtere.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, so Herr Schüler, habe nach wie vor Bedenken gegen die Tourismusbeitragssatzung. Nach längerer Debatte in der Partei und in der Fraktion sei man zu der Erkenntnis gekommen, dass das nicht die Lösung sei. Aus heutiger Sicht wäre es besser gewesen, dem Zuschuss an die Stiftung Preische Schlösser und Gärten nicht zugestimmt zu haben. Aber auch die Übernachtungssteuer löse das Problem nicht, denn sie sei die ungerechtere Variante, weil Potsdam mehr Eintages- als Mehrtagestouristen habe.

Frau Bankwitz übt Kritik an dem beschlossenen Zuschuss an die Schlösserstiftung, zumal die Stadt daraus keinerlei Rechte für sich ableiten könne. Vor allem unter dem Aspekt, dass jetzt plötzlich 16 Mio. Euro für Schulen gebraucht werden, ist die Logik der Entscheidungen nicht nachvollziehbar. Sie meine, die Steuer könne den Firmen nicht auferlegt werden und werde deshalb keiner der beiden Varianten zustimmen.

 

Herr Exner entgegnet, dass die Verwaltung damals schon „Bauchschmerzen“ hatte, beide Entscheidungen voneinander zu entkoppeln. Das Problem könne  und müsse gelöst werden. Die Lage sei sehr ernst, vor allem unter Bezug auf die notwendigen Investitionen. Dazu werden bessere „Zahlen“ im Ergebnishaushalt benötigt und nicht weitere größere Lücken.

 

Herr Wendt betont, dass die Tourismusabgabe aus seiner Sicht die gerechtere sei. Nun müsse politisch entschieden  und sich auch mal getraut werden.

Herr Heinzel meint, dass der Entscheidung gegen einen Parkeintritt auch Rechnung getragen werden müsse.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass der, der diesen Zusammenhang nicht sehe, von einer seltenen Ignoranz geprägt sei. Dieser Zusammenhang sei von Anfang an dagewesen und die notwendigen Steuersatzungen von langer Hand vorbereitet worden. Eines von beiden müsse es nun sein das könne man beklagen, aber ohne ein Finanzierungsmodell werde es nicht gehen. Der Vertrag mit der Schlösserstiftung sei geschlossen und müsse erfüllt werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg weist darauf hin, dass sich die Fraktion DIE LINKE erst am kommenden Montag abschließend verständigen werde. Die Übernachtungssteuer halte seine Fraktion für eine Sackgasse und werde ihr nicht zustimmen bezüglich der Tourismusabgabe werden sich die Vertreter seiner Fraktion bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten.

 

Anschließend wird die neue Fassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zur Abstimmung gestellt:

 

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1.               Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Landeshauptstadt Potsdam

 

2.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Erhebung der Beiträge gemäß obiger Satzung nach Überprüfung der Messbeträge und der darauf beruhenden Kalkulation, den Entwurf einer Satzungsänderung mit verifizierter bzw. angepasster Betriebsartentabelle zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

9

Stimmenthaltung:

4

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, die Beschlussvorlage abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage