30.10.2013 - 3.10 Antrags- und Auskunftsrecht für Ortsbeiräte

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Scharfenberg betont eingangs, dass es um die Stärkung der Rechte der Ortsbeiräte gehe, was auch am vergangenen Samstag zum kommunalpolitischen Tag in Groß Glienicke eine der Hauptforderungen gewesen sei. Bezüglich des Antragsrechtes gehe es um eine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Zustand. Zweites Anliegen sei es, dass auch Ortsbeiräte Anfragen an die Verwaltung richten können.

Frau Krusemark entgegnet, dass der § 47 BbgKVerf mit dem aktiven Teilnahmerecht auch das Antragsrecht beinhalte und deshalb eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen werde. Auskunftsrechte seien nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung aber ausgeschlossen. Deshalb schlage sie vor, das Anliegen noch einmal mitzunehmen, um für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember einen zulässigen Formulierungsvorschlag unterbreiten zu können.

 

Im Ergebnis erfolgt eine dahingehende Einigung, dass der Antrag bis zur Hauptausschusssitzung am 13. November zurückgestellt und ein dem Anliegen entsprechender Vorschlag unterbreitet wird.

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