30.10.2013 - 3.3 Anhebung Kosten der Unterkunft

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales und der Ausschuss für Finanzen empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass der erste Teil bereits durch Verwaltungshandeln erledigt und der zweite Teil des Antrags rechtlich nicht zu vertreten sei.

Herr Wendt bittet dennoch um eine Abstimmung:

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden, generell angepasst werden müssen.

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten im November 2013 vorzulegen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Sicherung der integrationspolitischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt für den Personenkreis der von Obdachlosigkeit bedrohten Jugendlichen und Familien, sowie für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (z.B. Opfer von Folter und Gewalt, schwangere und alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, Minderjährige, alte und behinderte Menschen) ab sofort und

bis auf Weiteres Kosten der Unterkunft von bis zu 7 € kalt/qm zu übernehmen.

Die Kosten, die für die Errichtung von Wohncontainern geplant waren, sollen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kosten der Unterkunft für alle Bevölkerungsgruppen verwendet oder für den Bau preiswerter Wohnungen verwendet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

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Anlagen zur Vorlage