27.11.2013 - 3 Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss beschließt:
1. Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Potsdam GmbH zur bedarfsbezogenen Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme „Krampnitz“ beträgt für das Jahr 2014 höchstens 8.802.825,00 €. Die Kreditaufnahme hat bedarfsbezogen zu erfolgen. Die Vertragsgestaltung sollte möglichst Sondertilgungen zulassen und maximal eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 festschreiben. Können Sondertilgungen nicht vereinbart werden, so ist über die Wahl der Zinsbindungsfristen die Möglichkeit zu Sondertilgungen offen zu halten
2. Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Potsdam GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2014 schriftlich zuzustimmen.
3. Die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und die einer seiner Stellvertreter wird unter den Vorbehalt des Vorliegens der Genehmigung, zur Kreditaufnahme für das Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz, des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur Übernahme der Restverbindlichkeiten am Ende der Entwicklungsmaßnahme gestellt.
Anlagen zur Vorlage
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681,6 kB
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Anlagen
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