27.11.2013 - 4 Entwicklungsträgerbeauftragung zur Entwicklungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Klipp bringt die Vorlage ein. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wegewitz sagt Herr Weise eine Anpassung nach TVöD im § 12 Abs. 5 zu. Im Weiteren werden die Nachfragen von Herrn Schultheiß zur Stellvertretung und von Herrn Dr. Scharfenberg zum § 3 Beratungsgremien sowie den in den Aufsichtsrat zu berufenen Personen beantwortet.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Entwicklungsträgerbeauftragung zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz gemäß Anlage.

 

  1. Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVergf ermächtigt, die beigefügte Entwicklungsträgerbeauftragung für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

15

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen