12.02.2013 - 4.3 Information zum Straßenbeleuchtungsvorhaben mit...

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Herr Becker (Verkehrsmanagement und Straßenbeleuchtung) informiert, dass die bestehende Beleuchtungsanlage Anfang der 70er Jahre errichtet worden ist.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 30 Jahren ist weit überschritten.

Im Rahmen einer technischen Prüfung im Juni 2009 wurde festgestellt, dass die Betriebssicherheit der Altanlage nicht mehr gegeben ist.

Die Errichtung von 21 Stahlmasten  mit Mastaufsatzleuchte und Erdkabelverlegung löst die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) aus.

Das Investitionsvolumen beträgt ca. 151.500,00 EUR (inkl. Planung). Davon werden 75 % auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Alle Anlieger (Grundstückseigentümer) wurden schriftlich über die geplante straßenbauliche Maßnahme - Errichtung einer Beleuchtungsanlage - informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme auszusprechen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich erfolgen muss und eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird.

Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass sich kein Grundstückseigentümer gegen den Bau der Beleuchtungsanlage ausgesprochen hat..

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im I. Quartal 2013 umzusetzen.

Die Umlage soll zeitnah erfolgen.