26.03.2013 - 3.6 Städtebauliche Verträge

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp verteilt das Ablaufschema  und bringt die Vorlage ein.

Sie verweist darauf, dass das Verhandlungsstadium mit dem Investor zu spät ist um die die Stadtverordneten mitbestimmen zu lassen. Nach dem Beschluss Abgungsvorschlag zum Bebauungsplan wird der Entwurf des Vertrages gefertigt und zum Satzungsbeschluss durch die Stadtverordneten gebilligt. Nach der Übergabekonferenz kann man elektronisch darauf zurückgreifen.

 

 

Herr Pfrogner betont, dass die Nachvollziehbarkeit der Inhalte auch durch die Beteiligung am Planverfahren gegeben ist.

 

 

Frau Hünekcke erklärt nochmals ihren Wunsch, Infos zum Städtebaulichen Vertrag zu erhalten und die Intentionen des Vertrages zu erfahren.

 

 

Herr Goetzmann verweist auf die Dauer des Verfahrens und darauf , dass jeder zusätzliche Schritt für die Infos das 3-jährige Prozedere nur noch verlängert. Er schlägt vor, Themen und Ansprüche im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung den Stadtverordneten mitzuteilen.

 

 

Herr Pfrogner ist der Meinung, dass diese Inhalte bereits in der Begründung vorhanden sind.

 

 

Herr Kirsch lehnt eine zu große Information ab, da man Verhandlungen mit Investoren nicht öffentlich machen kann.

 

 

Herr Goetzmann schlägt eine textliche Änderung der Vorlage vor, was Herr Jäkel befürwortet und Frau Hüneke akzeptiert.

 

 

Die Vorlage wird in geänderter Form zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der      Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung gemäß Vorlage:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtverordnetenversammlung in die Zielstellung, Dokumentation und Kontrolle städtebaulicher Verträge einbezogen wird. Dazu sind Grundsätze sowie ein Vorschlag für die Festlegung des Verfahrensablaufs zu erarbeiten, in dem beispielsweise zuerst eine Information über anstehende Verhandlungen, die Entscheidung der STVV über die Zielstellung der Verhandlungen, die juristische Prüfung, die Überprüfung der Einhaltung sowie ein Bericht mit bestimmten Zeitabständen vorgesehen sein sollen. die diesem Ziel dienen.

Zur Vorbereitung ist ein Register der vorliegenden städtebaulichen Verträge zu erstellen.

Der Entwurf und das Register sind der Stadtverordnetenversammlung zur Septembersitzung 2013 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2