14.05.2013 - 3.2 Info. bzgl. der Ausschreibung des Grundstücks B...

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Frau Holtkamp (Stadtplanung und Stadterneuerung) berichtet, dass es für dieses Grundstück inzwischen 3 Ausschreibungen gibt (Juni 2010, Mai 2011 und März 2013 – diese läuft noch). Städtebauliche Variantenuntersuchungen sind dazu als Anregung für die an der Ausschreibung Interessierten beigefügt worden. Die Beurteilung des Vorhabens erfolgt nach § 34 BauGB. Sobald diese Ausschreibung zu einem positiven Ergebnis gekommen ist, erfolgt eine Information im SB-Ausschuss.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, auf welcher Grundlage die Bebauungsvorschläge entstanden sind? Insbesondere spricht er die Berücksichtigung der Abstandsflächen an und fragt nach der Möglichkeit, eine Bebauung dieses Grundstücks zu verhindern.

 

 

Herr Klipp erinnert, dass die Ausschreibung dieses Baugrundstücks zur Refinanzierung für den Ankauf des ehem. Intershop in der Schopenhauer Str. dienen sollte. Der Abriss des Gebäudes ist bereits ausgelöst worden. Er fasst zusammen, dass es sich hier um die notwendige Gegenfinanzierung für die bereits getätigten Ausgaben handelt. Die Unterbreitung von Bebauungsvorschlägen, die nach § 34 BauGB genehmigungsfähig wären, ist Aufgabe der Verwaltung als Dienstleister. Auf die Frage, weshalb mehrmalige Ausschreibungen erfolgten, antwortet Herr Klipp, dass diese bisher nicht erfolgreich zum Abschluss eines  Kaufvertrages geführt hätten.

 

 

Herr Jäkel hält an seinem Standpunkt fest und spricht sich gegen die Bebauung der Fläche aus. Die Refinanzierung sollte auf anderem Wege erfolgen.

 

 

Herr Pfrogner vermisst die Diskussion zur stadträumlichen Entwicklung, wie einen vorlaufenden Wettbewerb.

 

 

Herr Klipp weist auf das Kopplungsverbot (Wettbewerbsergebnis mit Grundstücksvergabe) hin. Er erinnert an den Beschluss der STVV aus dem Jahr 2011, wonach das abgestimmte Vorhaben dem SB-Ausschuss vor der abschließenden Beurkundung vorzulegen ist. Dieser Forderung wird die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt nachkommen.

 

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