14.05.2013 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 34-4 Eichenallee / Grabenstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).
2. Der Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).
3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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