14.05.2013 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Auf Rückfrage von Herrn Heuer informiert Frau Holtkamp, dass vermehrte Anfragen nach Bebaubarkeit Anlass für dieses Aufstellungsbeschluss sind.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-4 “Eichenallee / Grabenstraß ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).

 

3.      Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage