11.06.2013 - 3.3 Weiterführung des Gestaltungsrates

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Bauer bringt den Antrag ein.

 

Herr Goetzmann weist darauf hin, dass die Vorlage im Wortlaut geändert werden muss, damit dies ein  Prüfauftrag sei. Inhaltlich plädiert er dafür, die Aufgabenstellung entsprechend der bisherigen Ausrichtung bei zu behalten.

 

Frau Hüneke zitiert aus den Vorbemerkungen zur Geschäftsordnung des Gestaltungsrates. Das Gewicht liegt bei der Aufgabenstellung bei gestalterischen aber auch städtebaulichen Fragen. Die Gefahr bestehe bei einer deutlichen Erweiterung der Aufgaben darin, dass nicht mehr so zielgerichtet gearbeitet werden kann. Die geforderten Aufgaben hinsichtlich Funktionsprüfung sind im Wesentlichen Aufgaben der Verwaltung.

 

Herr Pfrogner regt im Laufe der Diskussionen an, gemeinsam mit Mitgliedern des SB-Ausschusses und dem Gestaltungsrat und der Verwaltung einen Gesprächstermin zu organisieren und über die bisherige Arbeit des Gestaltungsrates zu diskutieren.

Frau Hüneke und Herr Klipp unterstützen dies.

 

Herr Klipp betont weiterhin, dass durch zusätzliche politische bzw. öffentliche Aufgaben eine Schwächung des Gestaltungsrates folgen würde.

 

Dr. Bauer ändert den Beschlussvorschlag.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in geänderter Form zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Weiterführung des Gestaltungsrates (Geschäftsordnung) und der Neubesetzung der Sitze sicherzustellen zu prüfen, ob dass der Gestaltungsrat

 

1. neuere Entwicklungen in der Architektur in seiner beratenden Tätigkeit stärker berücksichtigt

2. in seinen Empfehlungen das Ziel der sozialen Durchmischung und Vielfalt der Bevölkerung berücksichtigt (Alter und Lebensphasen der Bewohner/innen, sozio-ökonomischer Status und  Lebensformen)

3. in seinen Empfehlungen die folgenden öffentlichen Belange in der Beratung mit berücksichtigt:

- Ausbau der sozialen, wirtschaftlichen, und kulturellen Infrastruktur (z.B. Ladenflächen, Gaststätten,umlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen, Bandproberäume, Atelierflächen, etc.)

- Verträglichkeit mit sich verändernden Anforderungen für Verkehr (insb. mehr Stellplätze für Fahrräder).

Die Aufgabenstellung und Geschäftsordnung des Gestaltungsrates sollen entsprechend überarbeitet werden und sind den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

In Zusammenhang mit den Punkten 2. und 3. ist weiterhin zu prüfen, inwiefern die fachliche Besetzung des Gremiums verändert bzw. erweitert werden muss.

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis September 2013 Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0