27.08.2013 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 7 "Nordufer Insel" (OT Neu Fa...

Beschluss:
vertagt
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Frau Strache (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass im Juli 2013 eine Bürgerversammlung durchgeführt worden ist.

Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat zu dieser Vorlage noch kein abschließendes Votum abgegeben.

 

 

Frau Klockow (Ortsvorsteherin Neu Fahrland) bittet die Behandlung der Vorlage um ½ Jahr zurück zu stellen. Sie informiert, dass das Insolvenzverfahren, weswegen das ursprüngliche B-Plan-Verfahren nicht weiter verfolgt worden ist. zwischenzeitlich beendet worden sei. Es gibt einen Investor, der offensichtlich liquide ist. Dieser beschäftigt sich mit der Planung der Gesamtfläche der Insel Neu Fahrland.

Sie bittet um Zurückstellung bis April 2014.

 

 

 

Herr Klipp hinterfragt die Wechselwirkung der Fläche des beendigten Insolvenzverfahrens mit dem hier vorliegenden Bauleitplanverfahren.

 

 

Herr Prof. Brands (Architekt) ist vom Vertreter der Grundstückseigentümer mit der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers zur Wohnnutzung und Mischnutzung beauftragt. Er bestätigt, dass kein außerordentlicher Handlungsdruck für eine Entscheidung für diesen Teil der Insel Neu Fahrlands besteht. Die Gesamtentwicklung beiderseits der Tschudistraße sollte betrachtet werden. Hierin sehe er die von Herrn Klipp nachgefragte Wechselwirkung.

Herr Prof. Brands erneuert die Bitte um Aufschub im Sinne einer Gesamtentwicklung der Insel Neu Fahrland.

 

 

Herr Heuer macht aufmerksam, dass aus dem OBR Neu Fahrland noch kein Votum vorliegt und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der Vorlage.

Herr Kirsch spricht mit Verweis auf die am 6.10.13 auslaufende Veränderungssperre gegen den GO-Antrag.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bestätigt, dass eine Veränderungssperre besteht. Das Vorhaben, was Anlass für die Veränderungssperre war, stellt jedoch inzwischen kein Problem mehr dar. Insofern bestehe in dieser Hinsicht kein Fristendruck.

Herr Goetzmann äußert, dass es auch keine Bedenken gebe, den Aufschub um 6 Monate zu gewähren. In Bezug auf die Prioritätenliste der Bearbeitung der Bauleitplanverfahren merkt er jedoch an, dass ein Nachrücken eines anderen B-Plan-Verfahrens erst nach Beendigung eines laufenden erfolgen könne.

 

 

Herr Jäkel äußert, dass er Fragen zur Verkehrsentwicklung vermissen würde und nimmt hier Bezug auf die ÖPNV-Trasse nach  Krampnitz.

 

 

Der GO-Antrag auf Zurückstellung wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmung: 11/0/0

 

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Anlagen zur Vorlage