27.08.2013 - 3.4 Einbruchsicherung von Haus und Wohnung

Beschluss:
zurückgezogen
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Eine Einbringung des Antrages erfolgt nicht.

 

 

Herr Beck (FB Bauordnung und Denkmalpflege) stellt dar, dass die Verwaltung empfiehlt dem Antrag aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage nicht zu folgen. Für die Brandenburgische Bauordnung ist der Gesetzgeber der Landtag. Die Problematik  an sich wird im Baugenehmigungsverfahren nicht berücksichtigt.

 

 

Herr Teuteberg greift den Hinweis auf und appelliert an die Eigenverantwortung des Bauherren.

 

 

Herr Anger zieht daraufhin für die beantragende Fraktion den Antrag zurück.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie individuelle präventive Maßnahmen zur Einbruchsicherheit als ein definierter Mindeststandard im Wohnungsbau bei der Antragstellung von Bauanträgen verbindlich umgesetzt werden sollen.