27.08.2013 - 4.3 Information zum Bauvorhaben Neubau Waldstadt I ...

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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass die Nichtgenehmigung des Vorhabens Anlass war, um Vorstellung im SB-Ausschuss zu bitten.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) teilt mit, dass bei der Beurteilung nach § 34 BauGB begutachtet wird, ob sich das, was vorgesehen ist, nach Art und Maß der baulichen Nutzung spannungsfrei in die Eigenart der heren Umgebung einfügt, und wie die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche ist.

Anhand eines Planes zeigt Herr Goetzmann, was sich einfügen würde und was Inhalt des Antrages ist (von 70 cm bis 2-3 m Abstand zum Straßenraum). Dieser Abstand ist zu gering. Es sind sehr intensive Gespräche  unter Einbeziehung der Clearingstelle geführt worden. Unterbreitete Vorschläge wurden vom Vorhabenträger abgelehnt. Deshalb soll nun zügig der Weg der rechtlichen Klärung beschritten werden.

 

 

Hinsichtlich des Bezuges von Herrn Heuer auf die in der Presse veröffentlichte Darstellung verweist Herr Goetzmann darauf, dass die Darstellung der Abstandsflächen nicht korrekt wiedergegeben worden ist.

 

Zutreffend ist, dass das Projekt in Teilen 1994 od. 1995 schon einmal genehmigt worden ist. Während des Zeitraumes der Geltung der Teilbaugenehmigung ist diese durch Insolvenz nicht umgesetzt worden. Entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung ist die Genehmigung ausgelaufen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bedauert dies und erinnert daran, dass es sich hier um einen Garagenstandort gehandelt habe.

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