27.08.2013 - 3.1 Planungsrechtliche Grundlagen für die Erweiteru...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Klipp unterbreitet zum Ablauf den Vorschlag, die Behandlung in folgenden Blöcken vorzunehmen:

 

Block 1:

Denkmalschutz / Weltkulturerbe, Bedingungen der Entwicklung

Statements v. Landesamt für Denkmalpflege und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten   Rückfragen / Diskussionsbeiträge zu diesem Block

 

Block 2

Prüfauftrag Verantwortung Sportflächenersatz

Kurzbericht der Verwaltung

ckfragen / Diskussion

 

Block 3

Rederecht ASTA (Studentenwohnheime)

 

Block 4

Änderungs und / Ergänzungsanträge

Diskussion

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert an die Bitte aus der vergangenen Sitzung Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten einzuladen.

 

 

Frau Dr. Horn (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten) bestätigt, dass die vorliegende Vereinbarung/Pläne gemeinsam mit dem MWFK; Vertretern der Universität Potsdam, dem Landesdenkmalamt und der Verwaltung erarbeitet worden ist. Hochsensible Bereiche sind hier betroffen. Was die Bebauung/Benutzung betrifft, befindet sich hier eine gewachsene Situation aus den 50er Jahren. In den Gesprächen, die seit 2010 laufen, erfolgte eine gemeinsame Verständigung zum Rückbau der Flächen des Weltkulturerbes und um gleichzeitig der Universität die Möglichkeit zu geben, sich zu entwickeln. Frau Dr. Horn betont, dass es sich um ein Paket handelt, was ineinander greift. Die Neubaumaßnahmen der Universität und gleichzeitig die Landschaftsreparatur.

 

 

Herr Graefrath (Landesamt für Denkmalpflege) gibt anhand der Karte Erläuterungen zur Planung.

 

 

Herr Goetzmann bringt ins Gedächtnis, dass Herr Kirsch in der vergangenen Sitzung um die rechtliche Würdigung der Frage, wer die Kosten für eine Ersatzsportfläche für aufgegebene Sportstätten der Universität Potsdam am Neuen Palais zu tragen hat, gebeten hat.

 

 

Eine entsprechende Rückäerung des Servicebereiches Recht liegt vor und wird zu Protokoll gegeben. Herr Goetzmann zitiert daraus "Für die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 SportFGBbg spricht, dass die Vorschrift selbst nur an den Begriff der öffentlichen Sportstätte anknüpft…Nach § 5 Abs. 2 SportFGBbg ist bei Aufgabe einer öffentlichen Sportstätte in der Regel eine angemessene Ersatzsportstätte zur Verfügung zu stellen. Sinn und Zweck der Norm ist die Beibehaltung der Kapazität öffentlicher Sportstätten. Eine Ausnahme von der Regel kommt nur in atypischen Situationen in Betracht, etwa wenn ein ausreichendes oder Überangebot an Sportstätten und damit kein Bedarf für den Ersatz besteht. …Verpflichtet zur Errichtung bzw. Finanzierung der Ersatzsportstätte ist nach dem Verursacherprinzip (Rechtsgedanke aus §§ 823, 1004 BGB) derjenige, der die öffentliche Sportstätte zugunsten einer anderen Nutzung aufgibt, in diesem Fall die Universität Potsdam." (die gesamte Stellungnahme wird zum Protokoll als Anlage hinterlegt).

 

Herr Goetzmann merkt dazu an, dass es sich hier um die Rechtsauffassung der Stadt handelt. Diese muss nicht mit den Rechtsauffassungen anderer Beteiligter überein stimmen.

Wenn die Rechtsauffassung der Stadt akzeptiert wird, dann hieße das nftig für jeden zu überlegen, ob er Flächen, die er selbst im Moment nicht benötigt, anderen zur Verfügung stellt.

 

 

Herr Heuer bringt folgenden abgestimmten Ergänzungsantrag ein und gibt zu den einzelnen Punkten nähere Erläuterungen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgenden Begleittext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die zwischen dem MWFK, der Universit Potsdam, dem Brandenburgischen Amt für Denkmalpflege, der SPSG und der Stadt Potsdam zu schließende Verwaltungsvereinbarung planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung und Entwicklung der Universität Potsdam am Standort Neues Palais wird. Bei der weiteren Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

1. Alle Sportflächen sollen in der näheren Umgebung vollständig ersetzt werden. Für die rdlich der Lindenallee gelegenen Flächen wird die Verlagerung an die Kaiser-Friedrich-Str. angestrebt. Land und Stadt bemühen sich intensiv um die Verlagerung der südlich gelegenen Sportflächen. Soweit sich das nicht rechtzeitig umsetzen lässt, sollen die Wiesen in der Nähe der bisherigen Flächen der sportlichen Nutzung (Rugby, Baseball) zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Rückbaumaßnahmen Investitionsentscheidungen darstellen, die zur Erreichung der Entwicklungsziele der Universität Potsdam insbesondere hinsichtlich der Nutzungsziele, der energetischen Sanierung und der behindertengerechten Ausgestaltung erforderlich und günstiger als Erhalt einschließlich Umbau und Sanierung sind.

 

3. Die Kapazität der Studentenwohnheime vor Ort darf nicht verringert werden.

 

 

Herr Dräger (Landesamt für Denkmalpflege) geht auf die Fragen zur Landschaftsplanung von Frau Hüneke ein.

 

 

Bzgl. der Nachfrage einiger Ausschussmitglieder nach den Studien zur denkbaren Einordnung von Ersatzflächen für die Sportanlagen reicht Herr Goetzmann eine Tischvorlage (zusätzlich im RIS als Anlage hinterlegt) aus. Er macht aufmerksam, dass es sich hier nicht um konkrete Planungen zur Realisierung von Ersatzsportflächen handelt, sondern um reine Flächenstudien, um die Größe und Einordnungsfähigkeit potenzieller Ersatzstandorte zu überprüfen.

 

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag ein und gibt nähere Erläuterungen dazu:

Die StVV möge beschließen:

 

1.) Es wird keine Sportfläche im Plangebiet aufgegeben, ohne dass zuvor tatsächlich Ersatz in gleicher Größe und Qualität sichergestellt worden ist.

 

2.) Die Sportflächen, welche nicht der Errichtung der von der Uni geplanten Bauten tatsächlich im Wege stehen, werden am Standort erhalten. Die Verwaltungsvereinbarung ist auf Seite 5 im Punkt 2 entsprechen zu ändern.

 

3.) r notwendig werdende Ersatzsportflächen ist keine unmittelbar neben der Kaiser-Friedrich-Straße liegende Fläche zu planen. Es kann eine Teilfläche im rückwärtigen Bereich etwa 100 Meter weg von der Straße vor dem Studentenwohnheim geprüft werden, mit vollständiger Eingrünung der Sportfläche zur verbleibenden straßennahen Rasenfläche.

 

4.) Der Rückbau des achtstöckigen Wohnheimes ist ersatzlos zu streichen. Die Vereinbarung ist diesbezüglich aus Seiten 4 oben und 5 Mitte zu ändern.

 

5.) Es ist sicherzustellen, dass keine Umbauten vorhandener sanierter Wohnheime geplant werden, die höhere Gebühren für Studenten bewirken würden.

 

6.) Von den fünf dreigeschossigen sanierten Häusern der Uni sind wenigstens drei dauerhaft zu erhalten. Die Vereinbarung und die Planung sind entsprechend anzupassen.

 

 

Herr Goetzmann äert, dass in diesem Verfahren eine Menge an Punkten in der Zukunft weiterhin unwägbar sind. Hier handelt es sich um einen Prozess der 20 bis 30 Jahre umfassen wird. Die ersten wesentlichen Schritte lohnen sich nur, wenn der Universität Potsdam als Grundausrichtung die Entwicklung der philosophischen Fakultät ermöglicht wird. Dieser Prozess wird immer nur dann weiter gehen, wenn die ersten Schritte erfolgt sind. Hier handelt es sich um eine Vereinbarung, die Rechte und Pflichten regelt. Ein Bebauungsplan regelt hingegen nur die Rechte (Angebotsplanung).

 

Weiterhin führt Herr Goetzmann aus, dass der Änderungsantrag von Herrn Jäkel weitergehender ist, als der Antrag der SPD. Die Verwaltungsvereinbarung ist nicht Gegenstand des Beschlusses der STVV. D.h. es müsste ein Auftrag an die Verwaltung gerichtet werden, erneute Verhandlungen in folgende Richtungen…. aufzunehmen. Eine andere Möglichkeit wäre, Bedingungen zu formulieren, die vor der Unterschriftsleistung der Beteiligten zu erfüllen sind.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprechen die Notwendigkeit der Schaffung von Ersatzsportflächen an. Die Nutzungsmöglichkeit sei lückenlos zu gewährleisten.

 

 

Herr Dr. Jacob spricht als Negativbeispiel den Wegfall der Sporthalle im Babelsberger Park an. Seines Erachtens ist für diesen Wegfall kein Ersatz entsprechend dem Sportfördergesetz geschaffen worden.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt den Widerspruch. Hier habe sich niemand verpflichtet gefühlt, Ersatz zu schaffen. Und es habe auch diesbezüglich keine Forderung gegeben.

 

 

Herr Goetzmann stellt nochmals dar, dass die mit allen Beteiligten erarbeitete Vereinbarung unterschriftsreif vorliegt. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Recht, das Ergebnis der Verwaltungsvereinbarung nicht zu akzeptieren. Dann wäre es erforderlich, darüber nachzudenken, unter welchen Gegebenheiten man die Verhandlungen nochmals neu aufrollen solle. Anders als bei einer Satzung, bei der allein die STVV die Entscheidung hat, kann in diesem Fall nur ein Auftrag an die Verwaltung gegeben werden, in welche Richtung erneut zu verhandeln ist.

 

 

Herr Klipp betont, dass die Stadt der Auffassung ist, dass Ersatzflächen für den Sport qualitativ und quantitativ zu schaffen sind und geht auf weitere Punkte des Antrages von Herrn Jäkel ein. Insbesondere spricht er sich dagegen aus, in einer Ergänzung der Beschlussvorlage die Forderung zu stellen, dass Gebäude erhalten werden müssen, die nicht unter Denkmalschutz stehen.

 

 

Herr Heßelmann (ASTA) nimmt das Rederecht wahr. Er begrüßt die Erweiterungsabsicht der Universität. Dies solle jedoch nicht auf Kosten des Studentenwohnheimes erfolgen. Er spricht sich gegen den Rückbau von Wohnheimplätzen aus und lt bauliche Maßnahmen an Wohnheimen nicht für erforderlich. Weiterhin bedauert Herr Heßelmann, dass mit der Geschäftsführer in des Studentenwerkes bisher nicht gesprochen worden ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet folgenden Verfahrensvorschlag:

Der Antrag der SPD wird zur Abstimmung gestellt, da er als Begleittext nicht in die Inhalte der Vereinbarung eingreift. Bzgl. des Antrages von Herrn Jäkel regt der Ausschussvorsitzende an, bis zur STVV zu überlegen, wie der Antrag entsprechend den Hinweisen der Verwaltung ggf. geändert werden und als Auftrag an die Verwaltung zur Verhandlungsführung zur STVV eingebracht werden kann.

 

 

Herr Jäkel informiert, dass er erwartet habe, dass die Verwaltung mit dem Universitätssportverein Kontakt aufnimmt und in Bezug auf die Überlegungen zu den Sportersatzflächen auf die Ortsbeiräte zugehe.

 

 

Zum Verfahren verzichtet Herr Jäkel auf die Abstimmung zu den Punkten 2, 5 und 6 seines Antrages.

Pkt. 1 bleibt:

Es wird keine Sportfläche im Plangebiet aufgegeben, ohne dass zuvor tatsächlich Ersatz in gleicher Größe und Qualität sichergestellt worden ist.

Pkt. 3 geändert:

Es wird empfohlen, für notwendig werdende Ersatzsportflächen keine unmittelbar neben der Kaiser-Friedrich-Straße liegende Fläche zu planen. Es kann eine Teilfläche im rückwärtigen Bereich etwa 100 Meter weg von der Straße vor dem Studentenwohnheim geprüft werden, mit vollständiger Eingrünung der Sportfläche zur verbleibenden straßennahen Rasenfläche.

Pkt. 4 geändert:

Der Rückbau des achtstöckigen Wohnheimes ist ersatzlos zu streichen.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung der Vereinbarung diesbezüglich der Seiten 4 oben und 5 Mitte zu verhandeln.

 

 

Herr Klipp gibt zu Protokoll, dass keine Sportflächen aufgegeben werden, ohne dass ein Ersatz geschaffen wird. Dabei weist er nochmals auf die Rechtsauffassung der Verwaltung zu § 5 Abs. 2 SportFGBbg hin.

 

 

 

Nach weiteren Meinungsäerungen stellt Herr Heuer den Geschäftsordnungsantrag, den Verfahrensvorschlag des Ausschussvorsitzenden abstimmen zu lassen. Dem GO-Antrag wird mit  9/0/2 zugestimmt.

 

Damit wird der Änderungsantrag der SPD (Beschluss eines Begleittextes) zur Abstimmung gestellt. Abstimmungsergebnis 10/1/0.

 

 

Die Vorlage 13/SVV/0281, einschl. des Begleittextes, wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Planungsziele des Rahmenplans gemäß Anlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen

 

dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

der Universität Potsdam

dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum

der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

und der Landeshauptstadt Potsdam

 

werden gebilligt.

 

Die zwischen den Vereinbarungsparteien einvernehmlich angestrebte Entwicklung soll auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 35 BauGB gesteuert werden.

 

Der Oberbürgermeister wird zur Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung ermächtigt, die diesen Zielen Rechnung trägt.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgenden Begleittext:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die zwischen dem MWFK, der Universität Potsdam, dem Brandenburgischen Amt für Denkmalpflege, der SPSG und der Stadt Potsdam zu schließende Verwaltungsvereinbarung planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung und Entwicklung der Universität Potsdam am Standort Neues Palais wird. Bei der weiteren Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

1. Alle Sportflächen sollen in der näheren Umgebung vollständig ersetzt werden. Für die

rdlich der Lindenallee gelegenen Flächen wird die Verlagerung an die Kaiser-Friedrich-Str.

angestrebt. Land und Stadt bemühen sich intensiv um die Verlagerung der südlich gelegenen

Sportflächen. Soweit sich das nicht rechtzeitig umsetzen lässt, sollen die Wiesen in der Nähe

der bisherigen Flächen der sportlichen Nutzung (Rugby, Baseball) zur Verfügung gestellt

werden.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Rückbaumaßnahmen

Investitionsentscheidungen darstellen, die zur Erreichung der Entwicklungsziele der

Universität Potsdam insbesondere hinsichtlich der Nutzungsziele, der energetischen

Sanierung und der behindertengerechten Ausgestaltung erforderlich und günstiger als Erhalt

einschließlich Umbau und Sanierung sind.

 

3. Die Kapazität der Studentenwohnheime vor Ort darf nicht verringert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen