24.09.2013 - 3.8 Städtebauliche Verträge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Eine Einbringung ist nicht erforderlich.

 

 

Frau Hüneke dankt r die Ausarbeitung. Wichtig sei insbesondere folgender Absatz auf S. 4. "Sofern die Erteilung vorzeitiger Baugenehmigungen im Falle einer möglichen Planreife nach

§ 33 BauGB angestrebt wird, soll der städtebauliche Vertrag bereits Gegenstand der Beschlussvorlage zum Auslegungsbeschluss werden, Änderungen des Vertrags sollen jedoch nach Durchführung der weiteren Beteiligungsschritte noch möglich sein. Sollte zum Satzungsbeschluss aus Sicht der Verwaltung keine Änderung des Vertrags erforderlich sein, wird dies in der Kurzeinführung dargestellt."

Frau Hüneke spricht sich dafür aus, die MV der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Jäkel bzgl. der Zugänglichkeit über das Ratsinformationssystem (RIS) informiert Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung), dass die Beschlussvorlage im RIS komplett einsehbar sei; inklusive des Städtebaulichen Vertrages, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die MV 13/SVV/0462 zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage