29.10.2013 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die geänderte Vorlage der schlussverhandelten Fassung des städtebaulichen Vertrags mit Stand vom 23.10.2013, welche als Tischvorlage vor Sitzungsbeginn verteilt wurde, ein.

 

Herrkel bittet darum, dass das dazugehörige Verkehrsgutachten den Ausschussmitgliedern digital ausgereicht wird. Speziell sieht er Probleme bei der geplanten Bahnunterquerung zwischen der Heinrich-Mann-Allee und der Drewitzer Straße. Weiter fragt er nach ob, welche bzw. wie viel Bäume gefällt werden müssen. Am Bahndamm hat sich, scheinbar durch Wildwuchs, im Laufe der Zeit eine Baum- bzw. Eichenallee entwickelt. Er stellt zudem fest, dass die Wetzlarer Straße nicht Bestandteil dieses B-Planes ist und fragt warum.

 

Frau Holtkamp sagt zu, dass die betreffenden Auszüge des Verkehrsgutachtens an die DS angehängt werden.

 

Herr Kahle teilt mit, dass es sich bei der Darstellung der Wetzlarer Straße und des Bahntunnels um eine Grobtrassierung handelt. Zur Ausführung muss die LHP noch mit dem Landesbetrieb Straßenwesen - als Vertragspartner für dieses Vorhaben entsprechende Gespräche und vertragliche Festlegungen treffen. Die Wetzlarer Straße zieht ein separates (von diesem B-Plan abgekoppeltes) Planungsverfahren nach sich. Es ist aber ausreichend Platz für den Bau der Wetzlarer Straße gelassen worden.

Zu den Bäumen kann momentan keine klare Aussage getroffen werden. Dies ist Thema und Aufgabe einer anschließenden umweltrechtlichen Prüfung und Entscheidung.

 

Herr Kirsch geht davon aus, dass der Weiterbau der Wetzlarer Straße und der Bau des Bahntunnels für die Erschließung des B-Plan-Gebiets nicht erforderlich sind und die Erschließung über die Heinrich-Mann-Allee und die dortige Lichtsignalanlage erfolgt.

 

Herr Kühnemann weist darauf hin, dass die Änderungen des Baugesetzes auch formal in der DS Berücksichtigung finden müssen.

 

Herr Krause hat Veränderungen bei den Erschließungsstraßen zu vorhergehenden Planungen festgestellt. Auch wurde ein Wohngebiet zu einer gemischten Baufläche geändert.

 

Herr Kahle weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass das Gebiet seit 2006 beplant, beraten und diskutiert wird. Änderungen sind gerade bei solch langen Planungszeiten nie ganz auszuschließen.

 

Herr Wiggert (SPD) fragt an, ob die Leistungsrechte  z.B. durch die Grünanlagen gesichert sind.

 

Herr Pfrogner hält die Anzahl der geplanten Geschoße, z.B. im Verhältnis mit der Baumsubstanz, r zu hoch angesetzt. Diese orientieren sich nach Ausführung von Frau Holtkamp an denen in der angrenzenden Waldstadt üblichen 5 bis 6 Geschossen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße soll im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee auf Flächen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ unmittelbar angrenzend an die Flächen der Wetzlarer Bahn erfolgen (gemäß Anlage 1).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/ Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage