26.11.2013 - 3.9 Nahversorgung Fahrland

Beschluss:
vertagt
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Herr Dau bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert, dass es Bemühungen in dieser Richtung gibt, d.h. mit dem Antrag wird angestrebt das zu machen, was ohnehin zur Stärkung der örtlichen Zentrenfunktion schon gemacht wird. Gespräche mit der Firmengruppe Semmelhaack laufen bereits. Der Adressat für ergänzende Dienstleistungen ist nicht die Stadtverwaltung. Die Verwendung der Worte  sind ..und    sollen   gehen davon aus, dass die Umsetzung durch die Verwaltung möglich ist. Herr Goetzmann macht deutlich,  dass die Verwaltung gern darauf hinwirken kann, jedoch nicht in der Lage ist, dies umzusetzen.

Von daher ist es nicht zielbringend monatlich im Ortsbeirat informieren zu müssen und den Hauptausschuss auf dem Laufenden zu halten.

Anhand der Karte geht Herr Goetzmann auf das geplante Baugebiet entlang der Gartenstraße ein und macht deutlich, dass der Anspruch auf Baurecht bereits durch die damals eigenständige Gemeinde Fahrland auf der Basis von Bebauungsplänen aus den 90'er Jahren verabschiedet worden ist.

Die Verwaltung ist bemüht, die Entwicklung weiter voran zu treiben.

Durch die Firmengruppe Semmelhaack ist eine Entwurfskonzeption erarbeitet worden; deren Realisierung nach Fertigstellung des Wohnungsbaus in diesem Bereich  und der ergänzenden Kaufkraft  2016/17 erfolgen könnte.

Als Quintessenz hält Herr Goetzmann fest, dass die Zielrichtung des Antrages sich mit dem, was die Verwaltung tut, deckt und in diesem Sinne durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

 

Herr Jäkel regt an zu vereinbaren, dass der Vorhabenträger im Ortsbeirat Fahrland entsprechende Erläuterungen gibt, ggf. im Rahmen einer Einwohnerversammlung.

 

 

Herr Heuer greift den Hinweis von Herrn Goetzmann zur Formulierung auf und bittet den Antrag zur Modifizierung rechtskonform zurück zu stellen.

 

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Anlagen zur Vorlage