26.11.2013 - 3.11 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Auf die Rückfragen einzelner Teilnehmer zur

-          Farbwahl der Dacheindeckung

-          Entfernung zur Nutheschnellstraße

-          dem ursprünglichen städtebaulichen Konzept

-          sowie der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens

geht Frau Holtkamp ein.

 

 

Die Vorlage  wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Nuthewinkel, 1. Änderung wird geändert (gemäß Anlage 1).

 

  1. Das geänderte städtebauliche Konzept für die Wohnbebauung im Bereich Nuthewinkel wird bestätigt (Anlage 2 und 3).

 

  1. Das Verfahren wird gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB weitergeführt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 “Horstweg-Süd“, 1. Änderung, Teilbereich Nuthewinkel ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 4 und 5).

 

  1. Dem städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 6).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage