17.09.2013 - 4 Vorstellung der Zufluchtswohnung des Autonomen ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Kirchner (Autonomes Frauenzentrum) erinnert eingangs daran, dass die Zufluchtswohnung 1997 für Frauenhausbewohnerinnen aus Potsdam-Mittelmark entstanden ist, da diese Frauen ein Jahr lang in Potsdam leben mussten, um einen Wohnberechtigungsschein für die LHP zu erlangen. Seit dem wurde das Konzept immer wieder überarbeitet und angepasst.

Es gibt zwei Zufluchtswohnungen mit insgesamt 8 Plätzen. Die Frauen leben dort eigenständig und solidarisch zusammen. Es gibt keine Gemeinschaftszimmer. Küche und Bad werden gemeinsam benutzt.

r die Nutzung der Zufluchtswohnung werden mit den Frauen Nutzungsverträge abgeschlossen.

In den Zufluchtswohnungen leben akut bedrohte Frauen mit Söhnen, die über 12 Jahre alt sind, da diese nicht im Frauenhaus aufgenommen werden können. Es werden dort auch Frauen mit zurückliegenden Gewalterfahrungen, die nicht mehr in der eigenen Wohnung leben können oder diese verloren haben, untergebracht.

Auf Nachfrage teilt Frau Kirchner mit, dass die Verweildauer der Frauen in den Zufluchtswohnungen ca. 3 bis 6 Monate beträgt. Bei Bedarf können die Frauen auch länger in der Wohnung bleiben. Auch eine Nachbetreuung und -begleitung wird bei Bedarf gegeben.

Ca. 30 % der Nutzerinnen der Zufluchtswohnung kommen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark. In Potsdam-Mittelmark wurde das ambulante Angebot aufgrund des zunehmenden Beratungsbedarfs erweitert.

Auf die Nachfragen, wie die Frauen von den Zufluchtswohnungen erfahren, welche Nationalitäten und welchen Aufenthaltsstatus die Migrantinnen haben. Erklärt Frau Kirchner, dass die Frauen von diesem Angebot durch andere Frauen erfahren. Die Migrantinnen kommen in die Zufluchtswohnung, u.a. weil sie die Enge im Frauenhaus schwer ertragen können. Der Aufenthaltsstatus ist oft unklar.

Durch das neu geschaffene Angebot für diese Frauen wird die Nachfrage der Zufluchtswohnung zurück gehen.

 

Frau Gerber informiert auf Nachfrage, dass die Finanzierung der Zufluchtswohnungen anteilig durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark (35 %), die Landeshauptstadt Potsdam (55 %) sowie durch einen Eigenanteil der Bewohnerinnen (10 %) erfolgt.

 

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