27.08.2013 - 6 Planungsrechtliche Grundlagen für die Erweiteru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 27.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Kahle wirbt um die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. Herr Gessner habe im Bauausschuss deutlich gemacht, dass es mit dem Sportfördergesetz des Landes eine rechtliche Grundlage dafür gebe, dass das Land wegfallende Sportflächen ersetzen müsse. Das wurde bisher nicht so gesehen. Der Bereich Recht habe geprüft und festgestellt, dass auch Flächen für den Freizeitsport durch das Land ersetzt werden müssen. In der Kaiser-Friedrich-Straße und im Ortsteil Golm gebe es Flächen, die dafür genutzt werden könnten. Das müsse in Gesprächen mit dem Land geklärt werden.
Herr Menzel merkt an, dass es im Bauausschuss keine Antwort darauf gab, wie groß die Flächen seien. Im Paragraphen 5 des Sportfördergesetzes stehe „…in der Regel angemessene Flächen zur Verfügung stellen…“. Er möchte wissen, was in der Regel und angemessen in der Umsetzung heißt und setzt sich dafür ein, dass die drei Nutzergruppen keine Verschlechterung erfahren.
Herr Klamke kündigt an, dass es von der SPD-Fraktion einen entsprechenden Ergänzungsantrag geben werde.
Herr Wollenberg erklärt, dass es auch von der Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag geben wird. Eine Verlagerung der Sportflächen an den Kuhforter Damm sei von der Lage her nicht vorstellbar. Für die Kaiser-Friedrich-Straße gibt es Signale des Ortsbeirates, dass man die Fläche kritisch sehe. Der Änderungsantrag ziele darauf ab, dass nutzungsfähige Ersatzflächen in gleicher Größe und Qualität zu schaffen seien, bevor die alten Flächen vernichtet werden. Er spricht sich weiterhin gegen die Beseitigung des Wohnheimes aus.
Herr Kahle erklärt, dass den Mitgliedern des Bauausschusses zur Kaiser-Friedrich-Straße ein entsprechendes Schreiben zugegangen sei. Der Einwand zum Studentenwohnheim sei berechtigt. Man bemühe sich, gemeinsam mit dem Land studentischen Wohnraum zu schaffen, das sei aber nicht im Zeitplan enthalten.
Herr Wollenberg meint, dann sollte man es streichen.
Dr. Henrich bittet die Stadtverordneten den Stadtsportbund dabei zu unterstützen, den Vereinen zu ermöglichen, dass sie weiterhin Sport treiben können. So konnte zum Beispiel in Babelsberg bisher keine Ersatzsportstätte zur Verfügung gestellt werden. Es sollte im Vorfeld klar sein, wo die Sportstätten hin sollen und ob die Vereine einverstanden sind.
Herr Kahle verweist auf den Zeitplan, wonach das Vorhaben erst in 4 bis 5 Jahren passieren solle. Das Land habe erklärt, dass es vorher nicht an die Flächen gehe. In der Vereinbarung stehe die Ersatzbeschaffung vor der Wegnahme. Es müsse ein fließender Übergang gewährleistet sein.
Herr Dünn bittet um Abstimmung zur Beschlussvorlage.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Planungsziele des Rahmenplans gemäß Anlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen
dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
der Universität Potsdam
dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum
der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
und der Landeshauptstadt Potsdam
werden gebilligt.
Die zwischen den Vereinbarungsparteien einvernehmlich angestrebte Entwicklung soll auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 35 BauGB gesteuert werden.
Der Oberbürgermeister wird zur Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung ermächtigt, die diesen Zielen Rechnung trägt.
Anlagen zur Vorlage
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