24.09.2013 - 4 Sachstand Mensa Voltaire-Gesamtschule

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Herr Richter informiert, dass bei der durchgeführten Brandverhütungsschau keine gravierenden Mängel festgestellt wurden. Die festgestellten, geringfügigen Mängel befinden sich in der Abarbeitung. Für die bisher baurechtlich unzulässige Nutzung der Mensa als Unterrichtsraum bereitet der kommunale Immobilienservice einen Antrag auf Nutzungsänderung vor. Eine Nutzungsuntersagung wurde seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht verfügt. Insofern können der Mensabetrieb und der Unterricht dort weiterhin stattfinden.

 

Frau Heigl fragt, warum die Schulleiterin nicht über den Termin der Brandschau informiert war und warum sie das Protokoll der Brandschau erst so spät erhalten habe. Sie stellt fest, dass es nach den Ausführungen keine Beeinträchtigung gebe, es stehe aber weniger Platz für die Esseneinnahme zur Verfügung.

 

Herr Richter erklärt, dass die Feuerwehr Einladender war. Der Kommunale Immobilienservice und der Fachbereich wurden selbst nur eingeladen. Frau Pölk war informiert und wurde natürlich auch darüber informiert, dass Dekomaterial zu entfernen sei.

 

Frau Heigl erklärt, dass die Schule nicht die Möglichkeit habe, das Mittagsband zu strecken.

 

Herr Richter meint, hier handle es sich um schulorganisatorische Dinge.

 

Frau Rademacher ergänzt, dass die Bedarfssituation unstrittig sei. Strittig war, wie der Bedarf in den Haushalt einzuordnen ist. Die Nutzungsmöglichkeit der Mensa ist gegeben, so dass sich keine andere Situation für die Einordnung in den Haushalt ergebe. Sanierungsbedarfe, die nicht in der Haushaltsfinanzierung dargestellt werden können, sind dem Kommunalen Immobilienservice bekannt. Zur Einordnung gibt es ein mit den Stadtverordneten abgestimmtes System. Dort befindet sich die Mensa der Voltaire-Gesamtschule in der mittleren Kategorie. Unter Beachtung der Schulentwicklungsplanung müsse es auch eine vorgezogene Investitionsplanung geben. Wann das sein wird, müsse man mit der Vorlage des Schulentwicklungsplanes entscheiden.

 

Frau Heigl verweist darauf, dass die Schule im nächsten Schuljahr wieder 5-zügig sein wird.

 

Frau Dr. Magdowski erklärt, dass die Schule die Verlängerung der 4-Zügigkeit beantragt hat. Das werde geprüft.

 

Frau Krause fragt, inwieweit der Fachbereich der Schule bei der Planung des Mittagsbandes zur Seite stehen könne.

 

Frau Rademacher erklärt, man habe sich mit der Schule noch nicht im Detail verständigt. Es ist Ansinnen des Fachbereiches, sich aufgrund des Ganztagskonzeptes zu verständigen und das Raumprogramm mit der Schule durchzugehen. Es gibt insgesamt 8 Schulen mit Ganztagsbetrieb und sehr unterschiedlich gestaltetem Mittagsband.

 

Frau Dr. Magdowski spricht sich dafür aus, Transparenz zu schaffen. Man sollte mit der Schule über die Bedarfe sprechen. Sie schlägt vor, das weitere Vorgehen in einer Arbeitsgruppe zu beraten.

 

Frau Krause gibt den Hinweis Kontakt zur Schulvernetzungsstelle im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aufzunehmen. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Maren Daenzer-Wiedmer, Tel.: 0331 620 34 32.

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