18.12.2013 - 4.7 Dreijahresverträge

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Exner möchte dieses Befinden erst in den Haushaltsdiskussionen platzieren, da ein unterjähriges Wechseln die Planungsgrundlage aushebelt. Dies greife zu sehr in den Doppelhaushalt ein und nehme zudem die Planungssicherheit bei Dritten.

 

Auch Herr Schüler ist überzeugt, dass dieser Antrag zurzeit nicht annehmbar sei.

 

Frau Gräf stimmt dem zu. Das betreffe auch viele freiwillige Leistungen, welche erst im Haushaltsplanungsprozess besprochen werden sollten.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des städtischen Haushalts ab 2015 für die institutionell geförderten Kulturträger Dreijahresverträge vorzubereiten und in den Haushalt der LHP von 2015 bis 2017 einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0