20.03.2013 - 4.2 Verwendung nicht verbrauchter Haushaltsmittel a...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Wegewitz stellt mit Zustimmung von Frau Müller fest, dass sich der erste Punkt des Antrages erledigt hat und gestrichen werden kann.

 

Herr Kaminski möchte über die Punkte 2 und 3 abstimmen lassen.

 

Frau Latacz-Blume (Fachbereich 38 – Soziales, Gesundheit und Umwelt) erklärt, dass die im Punkt zwei geforderte Deckungsfähigkeit gegeben ist. Jedoch im Punkt drei müsse aufgepasst werden, da noch nicht klar ist, ob der Bund die nicht verbrauchten Mittel zurück fordert. Wenn diese Mittel als Haushaltsrest ins Jahr 2013 übertragen werden, entsteht ein sehr hoher zusätzlicher Aufwand, falls der Bund die Mittel zurück fordert. Das Land Brandenburg und der Städte und Gemeindebund sind dazu aktuell noch in Verhandlungen mit dem Bund.

 

Herr Schüler fragt, ob die Mittel zur Deckung im SGB VIII verwendet werden können.

 

              Frau Latacz-Blume verneint dies.

 

Herr Exner kommentiert, dass die Stadtverordnetenversammlung die Zweckbindung von Fördermitteln nicht aushebeln bzw. umgehen kann.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die für das Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellten Mittel weitestgehend auszuschöpfen. Über den aktuellen Stand und die eingeleiteten Maßnahmen werden der Jugendhilfe-, der Sozial- und der Finanzausschuss im Januar 2013 informiert.
 

2.      Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig.
 

3.      Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden. Näheres hierzu obliegt der Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen.

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Abstimmungsergebnis zu den Punkten 2 und 3 des Antrages:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0