22.05.2013 - 4.2 Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitra...

Beschluss:
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Herr Dr. Wegewitz ruft die Drucksachen 13/SVV/0282, 13/SVV/0136 und 13/SVV/0283 zusammen auf, da diese inhaltlich das gleiche Thema darstellen und sst über die Rederechtsanträge der DEHOGA, der IHK und der HWK abstimmen und informiert über einen Redebeitrag von Herrn Cornelius.

 

Nach der Zustimmung durch die Mitglieder übergibt er das Wort an die Vertreter.

 

Herr Thomas Zabel, als Vertreter der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V.), berichtet vom negativen Stimmungsbild im Hotel- und Gaststättengewerbe. Er weist auf die sich abzeichnende Doppelbelastung hin und dass viele ihr freiwilliges, finanzielles Engagement bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen zurückfahren werden.

Auch weist die Satzung noch mehrere Mängel und Ungereimtheiten auf und der Vergleich zu anderen Großstädten fand nicht statt.

Schlussfolgernd ist dies nicht der richtige Lösungsansatz, da die SPSG (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) nicht 1 Mio. € sondern 4 Mio. € benötigt.

 

Herr Dr. Manfred Wäsche, als Vertreter der IHK Potsdam (Industrie- und Handelskammer Potsdam), ist schwer enttäuscht von Politik und Verwaltung. Das wirtschaftlich freundliche Klima in dieser Stadt werde dadurch zerstört. Durch das Umlegen der Abgabe auf die Preise werden direkt die Potsdamer Bürger belastet. Die finanzielle Unterstützung vieler Firmen in den Bereichen Kita und Schule, sowie in den Bereichen Sport und Kultur wird darunter leiden.

Die Satzung ist auch viel zu kompliziert, ein Großteil der Einnahme dient zur Deckung der Ausgaben in der Verwaltung und kommt gar nicht im Bereich Tourismus an.

Wie sieht es mit den Stadtgrenzen aus? Wird dann die Gastronomie auf Schiffen erst außerhalb der Stadtgrenze beginnen?!

Es sollten auch andere Kosten beachtet werden, zum Beispiel ist der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Potsdam im Land Brandenburg der Höchste und auch die Mieten in Potsdam sind nicht vergleichbar im Land Brandenburg. Mit diesen steigenden Kosten und dieser Abgabe wird Potsdam als Wirtschaftsstandort nicht gerade attraktiver.

 

Herr Ralph Bührig, als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, berichtet ebenfalls über den Unmut zu dieser Satzung im handwerklichen Gewerbe der Stadt.

Eine Umlage auf das Handwerk sei nicht gerechtfertigt, da der Handwerker keinen Nutzen vom Tourismus hat, beispielsweise die Friseurin im Schlaatz.

Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, da die Kosten über den Preis wieder eingespielt werden müssen und diese Belastung ein ortsfremdes Unternehmen nicht hat.

 

Herr Wolfgang Cornelius, als Vertreter der AG Innenstadt Potsdam e.V., verweist auf die fehlende soziale Komponente, da das Gewerbe diese Umlage auf den Preis umlegen wird und das jeden Potsdamer trifft, egal ob sozial schwach oder gar unter 18 Jahre alt, jeder muss zahlen.

Eine Umfrage bei den Gewerbetreibenden in der Innenstadt ergab eine Unterschriftenliste mit 253 Unterschriften gegen diese Satzung. Zudem kommt eine noch längere Unterschriftenliste der Kunden gegen diese Abgabe. Viele fragen, warum der stadteigene Park (BUGA-Park) kostenpflichtig ist und „fremde“ Parks (Park Sanssouci) bezuschusst werden, so dass sie Eintrittsfrei bleiben.

Herr Cornelius weist auch nochmal auf das Defizit der SPSG in Höhe von 4 Mio. € hin und dass durch die Satzung nur 1 Mio. € gedeckt werden.

 

Frau Müller möchte wissen, ob städtische Unternehmen wie das HOT und der Nikolaisaal auch diese Abgabe zahlen müssen, da sie ja von der Stadt bezuschusst werden. Sie möchte auch wissen, warum das Krongut Bornstedt und die Schiffbauergasse in Zone 2 eingeordnet wurden, da diese Orte ja von Touristen am meisten genutzt werden. Zudem fragt sie nach der Anzahl der zu schaffenden Planstellen in der Verwaltung, welche für die Erhebung der Satzungtig sind.

 

Herr Exner erläutert die Grundlagen im KAG und führt Beispielrechnungen an. Danach müsse sogar der VIP diese Abgabe zahlen. Zur Erhebung der Abgabe werden 6 Stellen geschaffen.

Zur Einteilung der Zonen wird später Herr Frerichs (Bereich 903 - Wirtschaftförderung) berichten.

 

Herr Schultheiß beanstandet die Zahlen, diese seien unrichtig und nicht nachvollziehbar. Auch Bemessungsgrundlage und Einteilung der Zonen seien nicht nachvollziehbar. Eine Umfrage der Anwohner in Nachbarschaft des Parks habe zudem ergeben, dass sogar die direkten Nachbarn einen Parkeintritt bevorzugen.

 

Herr Becker erkennt keine Vorteile in der Erhebung der Abgabe und findet diese sogar schädlich für den Tourismus. Für den Park bzw. die Stiftung seien der Bund und zwei Länder verantwortlich, nicht die Stadt. Man übernehme hier wieder Aufgaben von Bund und Länder wie beispielsweise beim Lehrerersatzpool. Der Parkeintritt kommt eh früher oder später.

Hier entsteht eine direkte Belastung für die Potsdamer Bürger und mit 260 Tsd. € Verwaltungsaufwand ein Bürokratiemonster.

Zudem müssen Touristen überall Eintritt zahlen, nur nicht im Potsdamer Park Sanssouci. Dies verleitet zum Gedanken, dass hier nichts geboten wird. Auch seien Touristen darauf eingestellt Eintritt zu bezahlen und kommen mit prall gefüllten Portemonnaies.

 

Herr Schubert weist auf die Kehrseite des Parkeintritts hin, denn dann würden über die Hälfte aller Eingänge geschlossen. Ein Blick nach Weimar lässt erkennen, dass hier die Bettensteuer eingeführt wurde, welche in Potsdam ebenfalls abgelehnt wurde.

Herr Schubert stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag zurück zustellen, da die Satzung noch nicht reif genug ist.

Ob Eintritt oder Abgabe, beides sei unangenehm, aber alle profitieren nun mal von diesem Park. Fragwürdig sei auch, warum die SPSG nur für diesen Park Eintritt nehmen wolle.

 

Herr Frerichs erläutert die Entstehung und Einteilung der Zonen.

 

Herr Richard Elmenhorst (Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht) erläutert die Umsatzmaßstabentwicklung. Er berichtet, dass sich Klagen in anderen Kommunen in Grenzen hielten, bspw. auf Westerland gab es 4 Klagen von ca. 4.000 betroffenen Unternehmern.

 

Herr Heinzel findet, dass der Vergleich mit Westerland hinkt. Potsdamer Unternehmen verdienen ca. 80 % ihres Umsatzes außerhalb Potsdams, aber gerade Berliner Unternehmen ca. 80 % in Potsdam.

Die Finanzierung sei Aufgabe der SPSG und nicht der Stadt. Selbst der Bürger sei bereit einen Eintritt zu zahlen.

 

Herr Schüler möchte eine Anlage an der Satzung wissen, welche die Bemessungsgrundlagenentstehung beinhaltet. Zudem findet er keine Verknüpfung zur SPSG in der Satzung oder die erwähnte 1 Mio. €, den Parkeintritt und die Eingänge.

 

Herr Cornelius betont, dass ca. 15 Eingänge offen bleiben.

Er hat als Beispielrechnung sein ehemaliges Geschäft in der Brandenburger Straße angeführt und kommt auf eine jährliche Abgabe in Höhe von 1.000 € und empfindet dies doch schon als sehr belastend.

 

Herr Becker erläutert kurz, dass der Eintritt für einen Teil des Parks am Schloss eingeführt wird und dass die Wirtschaftswege offen bleiben.

 

Herr Kaminski möchte der Satzung noch eine gewisse Zeit einräumen um gewisse Satzungshinweise zu behandeln.

 

Herr Stab möchte gern die Einteilung der Zonen überarbeitet wissen.

 

Herr Schubert betont die juristisch sichere Lösung der Abgabe und dass dadurch der gesamte Park frei bleibt für jeden.

Er bittet Herrn Frerichs den Lösungsweg bzw. die Entstehung der Satzung schriftlich Niederzuschreiben, so dass jeder es nachlesen und nachvollziehennne.

 

Herr Dr. Wegewitz lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellen der DS 13/SVV/0282 abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage