23.10.2013 - 4.6 Kein Verkauf ohne Bedingungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- : Fraktion SPD SB, HA
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 23.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Wegewitz führt aus, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen dem Antrag mit der Ergänzung eines Punktes 4 zugestimmt hat.
Der Punkt 4 lautet: „Ein entsprechendes Konzept ist dem SB-Ausschuss im Januar 2014 vorzulegen.“
Herr Schultheiß merkt an, dass eine solche Information dem Finanzausschuss bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden sollte.
In der Diskussion spricht Herr Exner die Verwendung der Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen, welche in den Investitionshaushalt fließen, an und zitiert aus der Genehmigungsfreistellungsverordnung.
Herr Exner legt einen Formulierungsvorschlag vor, der im Ergebnis nicht zur Abstimmung gestellt wird.
Herr Becker spricht die Einhaltung der Mietpreisbremse an und legt dar, dass diese Bedingung problematisch werden könnte.
Herr Dr. Wegewitz stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam veräußert keine Grundstücke für Wohnungsbau an private Investoren, ohne daran konkrete Bedingungen zu knüpfen:
1. Der Investor verpflichtet sich zur Einhaltung der Mietenbremse, wie sie für die ProPotsdam gilt.
2. Er muss einen angemessenen Anteil Wohnungen schaffen, für die eine Mietpreisbindung gilt. Diese Wohnungen können sich auch im bisherigen Bestand in Potsdam befinden.
3. Ebenso muss klar geregelt sein, bis wann das Grundstück spätestens bebaut sein muss.