20.11.2013 - 4.5 17. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hartmann (FB 92 Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung) stellt den Bericht kurz vor und informiert darüber, dass dieser Bericht auch im Internet zu finden ist.

 

Herr Schultheiß lobt, dass gut gewirtschaftet wurde, aber er vermisst die Gewinnausschüttungen an die Stadt.

 

Herr Exner erläutert den Querverbund der SWP und beispielsweise dem ÖPNV. Des Weiteren erinnert er an die Balanced-Score-Card der Pro Potsdam GmbH und den Beschluss der Stadtverordneten, keine Ausschüttungen vorzunehmen und die Gewinne zur Umsetzung der Unternehmensziele zu nutzen.

 

Herr Becker weist auf die städtischen Unternehmen und ihre Daseinsvorsorge hin und dass hier geprüft werden müsse, ob alle Unternehmen der Stadt noch für diesen Zweck bestehen oder ob es schon weit über die Daseinsvorsorge hinaus gehe.

 

Herr Schüler möchte die große Diskussion über die Daseinsvorsorge lieber nicht anstoßen, da sonst auch Gewinne verloren gehen.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist verpflichtet, gemäß § 82 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Beteiligungsbericht über ihre Unternehmen in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben zu erstellen. Nach § 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über die Rahmendaten des Unternehmens, die Analysedaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sowie Angaben zu den Leistungs- und Finanzbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten.

Der vorliegende 17. Beteiligungsbericht basiert auf den Jahresabschlüssen der städtischen Unternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2011.

Die von den Fraktionen gewünschten zusätzlichen Informationen werden, wie in den Vorjahren, in einem gesonderten hausinternen Bericht ausgewiesen. Dieser Bericht umfasst den vollständigen Lagebericht und die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Er wird nach Veröffentlichung des 17. Beteiligungsberichtes an die Fraktionen ausgereicht.

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Anlagen zur Vorlage