18.04.2013 - 4.2 Information zur Bekämpfung des Eichenprozession...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Claes (Bereich Grünflächen) verweist auf die mit den Sitzungsunterlagen schriftlich ausgereichte Information zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in der LHP. Er erklärt, dass neben dem Absaugen der vorgefundenen Nester nun auch der Einsatz von Dipel ES nach Pflanzenschutzrecht erfolgt. Die Forstbehörde wird in erheblichem Umfang ihre Bestände überfliegen. Im Vorfeld wird eine umfangreiche Information der Bevölkerung erfolgen.

Bei  einer Zulassung von Dipel ES nach Biozidrecht können auch die Allen besprüht werden.

 

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