18.04.2013 - 2.1 Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt die geänderte Fassung des Antrages ein und erläutert diese.

 

Kirsch weist darauf hin, dass „beteiligen“ auch „einbinden“ bedeutet. Er plädiert dafür, stattdessen den Begriff „informieren“ zu wählen.

 

Herr Rietz bittet um eine Aussage von Seiten der Verwaltung.

 

Herr Krampitz (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) macht deutlich, dass sich an seinen Ausführungen zur ursprünglichen Fassung des Antrages nichts ändert.

 

Herr Menzel bittet um frühzeitigen Austausch von Informationen.

 

Frau Müller-Preinsberger weist darauf hin, dass der  Antrag sehr unverbindlich ist und zu Auseinandersetzungen führen wird. Die bereits bestehenden Verfahren geben klare Regelungen ab, nach denen zu verfahren ist.

 

Herr Krampitz macht nochmals deutlich, dass im Rahmen der Bauleitplanungen Umweltgutachten erstellt werden.

 

Herr Schütt stellt fest, dass das Beteiligungsrecht der anerkannten Verbände geregelt ist und auch eingehalten werden sollte. Er schlägt vor, den Antrag mit Verweis auf die rechtlichen Regelungen der Beteiligungen als erledigt zu erklären.

 

Herr Sterzel schließt sich dem an.

 

Herr Jäkel kann der geänderten Fassung so zustimmen. Er bittet um Abstimmung über die geänderte Fassung des Antrages.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt ab sofort bei vorbereitenden Untersuchungen und Erstellung von Sanierungs- und Entwicklungssatzungen die anerkannten Träger der Naturschutzverbände im Land Brandenburg zu beteiligen in geeigneter Weise frühzeitig einzubeziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage