17.10.2013 - 3.6 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) macht aufmerksam, dass den Fraktionen und den Ausschussmitgliedern mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 14.10.2013 der Städtebauliche Vertrag zur Beratung dieser Vorlage ausgereicht worden ist.

Im August 2012 erfolgte der Aufstellungsbeschluss mit den Planungszielen  Geschosswohnungsbau, Gewerbenutzungen sowie Verlagerung der Tennisanlage. Diese Verlagerung dient zugleich der Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau im Bebauungsplan "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" und genießt daher einen hohen Stellenwert.

Mit der Planung sollte daneben auch die verkehrliche Verknüpfung der Wetzlarer Straße an das die HMA und das überörtliche Straßennetz erfolgen.

Im Dezember 2012 wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gingen nicht ein. Damals war noch vorgesehen, die Wetzlarer Straße mittig durch das Plangebiet zu führen, sodass ein verkehrsplanerisch unkomplizierter Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgen konnte und die Wohn- und Gewerbeflächen im Plangebiet auch unmittelbar über diese Straße erschlossen werden konnten. In der Behördenbeteiligung wurden jedoch erhebliche Bedenken zu dieser Lösung formuliert, da sie mit gravierenden Immissionsbelastungen verknüpft wäre. Vorgesehen war damals noch ein Tunnel- oder Brückenbauwerk unter der Wetzlarer Bahn, die auch städtebaulich schwierig war.

Daher wurde das Erschließungskonzept vollständig überarbeitet, so dass der Entwurf des Bebauungsplans von der HMA aus eine ringförmige interne Erschließung erhält. Die Wetzlarer Straße soll nun auf die Flächen unmittelbar entlang der Wetzlarer Bahn verlagert werden.

 

 

Auf diverse Nachfragen und Hinweise verschiedener Ausschussmitglieder gehen Frau Holtkamp  und Herr Goetzmann ein:

 

- für die Unter- bzw. Überführung der künftigen Wetzlarer Straße im Bereich der Bahntrasse reichen die Rampen nach dem vorliegenden Verkehrsgutachten aus. Untersucht worden ist hier eine Führung der künftigen Wetzlarer Straße in Tieflage (-1- Ebene) und in Hochlage (+1- Ebene), aktuell untersucht wird noch eine weitere Variante mit niveaugleicher Führung der Wetzlarer Straße (+- 0-Ebene), die mit einem "Ohr" verbunden ist

 

- für die Querung der Bahn ist nach Abstimmung mit den Fachbehörden und nach den Bedingungen für sog. „Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen“ eine Schließung der vorhandenen Bahnübergänge für den motorisierten Verkehr erforderlich; für Fußnger und Radfahrer soll die Fortführung der Heinrich-Mann-Allee gesichert bleiben

 

- die Baugebiete und die Haupterschließung im  Bebauungsplan sind aus dem FNP entwickelt, sodass eine Änderung des FNP nicht erforderlich ist

 

- im Bebauungsplan liegen keine aus städtebaulichen Gründen erhaltenswerte Bäume; die Anbindung an die Heinrich-Mann-Allee liegt im Bereich der bestehenden Lkw-Zufahrt des Betriebsgelände, falls auf Nebenanlagen der künftigen Zufahrtsstraße erhaltenswerter Altbaumbestand besteht, wird dieser i.R. der konkreten Straßenplanungen zu berücksichtigen sein.

 

 

(Zu denen durch Herrn Menzel im Nachgang der Sitzung an die Ausschussmitglieder übermittelten Fragen erfolgt eine gesonderte Beantwortung durch die Verwaltung; diese wird als Anlage zu Protokoll gegeben)

 

 

Herr Kirsch äußert, dass eine Tennisplatznutzung eine Belastung darstelle, er jedoch trotzdem der Vorlage zustimmen wird.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße soll im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee auf Flächen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ unmittelbar angrenzend an die Flächen der Wetzlarer Bahn erfolgen (gemäß Anlage 1).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/ Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

3

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage