22.08.2013 - 6.1 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister; Servicebereich Finanzen und Berichtswesen alle Fachausschüsse und Ortsbeiräte
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 22.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr. Schröter schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gibt es keinen Widerspruch.
Herr Dr. Przybilski macht darauf aufmerksam, dass die Anlage 3 der Beschlussvorlage nicht ausgereicht wurde. Er bittet darum, dass die Anlage nachgereicht wird.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag von € -7.229.388,65 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 2.250.190,00 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € -2.394.964,52 aus.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 (Anlage 3) zur Kenntnis.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 erforderlichen Mittelentsperrungen in den Aufwendungen und Auszahlungen zur Gewährleistung der Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (Anlage 5)
- Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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31,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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311,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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