22.08.2013 - 4 Straßenbenennung in 14482 Potsda...

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Die Stadtverwaltung Potsdam stellt einen Antrag zur Straßenbenennung. Es sollen 3 Planstraßen (Planstraße A Dieselstraße“, Planstraße B Ottostraße“ bzw. „Reithmannstraße“, Planstraße C „Hertzstraße“) benannt werden.

 

Herr Dr. Arlthrt dahingehend zunächst aus, dass gemäß Beschluss die Straßenbezeichnungen erkennen lassen müssen, ob die Benennungen nach einer Frau oder einen Mann erfolgten. Der Verlängerung der Dieselstraße spricht nichts dagegen. In Bezug auf die Planstraßen B und C hat er Bedenken. Die vorgeschlagenen Bezeichnungen lassen nicht erkennen, nach welcher Person die Benennung erfolgte. Außerdem bemängelt er den fehlenden Bezug zu Potsdam. Sollten die Straßen nach diesen Persönlichkeiten benannt werden, so empfiehlt er den Vornamen mit anzugeben:

Planstraße B Nicolaus-Otto-Straße

Planstraße C Heinrich-Hertz-Straße.

Prinzipiell ist seiner Ansicht nach die Benennung der Straßen nach den Personen in Ordnung. Die Bezeichnung der Straßen sollte jedoch in die Entscheidungskompetenz des Bauvorhabenträgers fallen.

 

Die Kulturausschussmitglieder machen darauf aufmerksam, dass es einen Straßennamenspool gibt. Dieser sollte zur Namensfindung herangezogen werden. Auch wird eine Benennung nach Persönlichkeiten mit Bezug zu Potsdam bevorzugt. Demjenigen, der für die Namensfindung zuständig ist, sollte der Namenspool zur Verfügung gestellt werden. Es sollten auch bevorzugt weibliche Namen für die Benennung gewählt werden.

 

 

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Die Benennung der Planstraßen B („Ottostraße“ bzw. „Reithmannstraße“) und C („Hertzstraße“) nach den vorgeschlagenen Bezeichnungen wird abgelehnt. Es wird empfohlen Namen mit Bezug zu Potsdam und bevorzugt weibliche Namen auszuwählen. Es sollte auf den Namenspool zurückgegriffen werden.

 

Die Verlängerung der Planstraße A Dieselstraße wird einstimmig zugestimmt.