22.08.2013 - 7.1 Denkmal die "Trümmerfrau"

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Herr Limberg von der unteren Denkmalschutzbehörde informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass ihm das Rechtsamt mitgeteilt hat, dass das Denkmal demjenigen gehöre, auf dessen Grundstück es sich befinde, vorausgesetzt das Denkmal sei mit dem Boden fest verbunden. Die Trümmerfrau befindet sich derzeit in der Burgstraße. Der Beirat für Kunst im öffentlichen Raum hat sich dafür ausgesprochen, dass das Denkmal dort stehen bleibt, da es im Kontext der Stadtentwicklung richtig platziert sei. Das Grundstück gert derzeit der PWG 1956. Gem. § 95 BGB könne man es sich jedoch auch um einen Scheinbestandteil des Grundstücks handeln. Das setzt voraus, dass die Skulptur kein Bestandteil des Grundstücks darstellt, sondern nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden ist. Dies wäre gegeben, wenn die Skulptur beispielsweise im Zuge von Baumaßnahmen auf das Grundstück verlagert wurde und klar war, dass dies nur temporär erfolgen sollte. Laut Aussage von Herrn Limberg werden die Betretungsrechte im Rahmen der Pflege mit der PWG besprochen.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich die Kulturausschussmitglieder die Frage, ob diese Situation auch auf andere Kunstwerke zutrifft. Auch müsse dann beachtet werden, dass evtl. Kunstwerke umgesetzt werden, bevor die Stadt sich zur Pflege mehrerer privater Grünanlagen verpflichtet.

 

Frau Dr. Seemann erwidert, dass es auch im Sinne der Verwaltung sei, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Im September wird eine neue Volontärin eingesetzt. Es wäre vorstellbar, dass sie sich dieser Aufgabe annimmt. Dies würde jedoch einige Monate/ Jahre in Anspruch nehmen.

 

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Die Kulturausschussmitglieder wünschen eine rechtliche Klärung in Bezug auf das Eigentumsverhältnis. Die Skulptur sollte im Eigentum der LHP bleiben.