17.10.2013 - 7.2 Sachstand Kino Charlott

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Herr Beck informiert, dass sich der Eigentümer anwaltlich vertreten lässt. Er suche Firmen und Gutachter, um die Bausubstanz zu sichern. Dazu sei der Eigentümer verpflichtet. Zur Umsetzung wurden noch keine Fristen gesetzt. Eine Ordnungsverfügung würde zu verhärteten Fronten führen. Eine Ersatzvornahme wird derzeit nicht in Betracht gezogen, da die Kosten immens wären.

 

Frau Dr. Schröter bedankt sich für die Ausführungen.

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