26.02.2013 - 3.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "GeoForsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht auf einer im südwestlichen Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gelegenen Fläche, um den dringend benötigten Raumbedarf decken zu können. Vorgesehen ist die bauliche Vergrößerung des kammartig strukturierten Gebäudekomplexes im nördlichen Teil des Telegrafenbergs. Das Vorhaben greift teilweise in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) ein, so dass das LSG-Ausgliederungsverfahren im Aufstellungsbeschluss aufgenommen worden ist. Die Abstimmung mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde sowie der Forstbehörde ist erfolgt.

 

 

Der KOUL-Ausschuss hat der Vorlage ungeändert zugestimmt.

 

 

Herr Jäkel bittet die Aussage von Frau Holtkamp, dass dies die letzte Erweiterungsfläche ist, für die in den Waldbestand oder das Landschaftsschutzgebiet eingegriffen werden muss, protokollarisch festzuhalten.

 

 

Die unveränderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 “GeoForschungsZentrum Potsdam“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungs- und Ergänzungsverfahren zu ändern, der Durchführungsvertrag ist entsprechend anzupassen (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Eine Entscheidung über die Priorität für dieses Bauleitplanverfahren entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)  und nachfolgender Aktualisierung soll im Rahmen der parallel in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage