26.02.2013 - 3.6 Aufstellungsbeschluss für die Änderung des B-Pl...

Beschluss:
vertagt
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Frau Neuert (BI Friedrichs Acker) informiert über das bereits im vergangenen Herbst entwickeltes Positionspapier und geht erläuternd auf einzelne Punkte ein (sh. Tischvorlage).

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag ein. Ihres Erachtens sei der frühere Beschluss städtebaulich nicht verträglich. Der Antrag stellt darauf ab, teilweise im Baugenehmigungsverfahren oder auf der Ebene des Bebauungsplanes zu klären, wie den Anregungen der Anwohner entsprochen werden kann bzw. über die mögliche Bebauung nachzudenken.

 

 

Herr Heuer bringt die geltende Beschlusslage vom 22.8.2012 in Erinnerung. Unter dem 3. Punkt, wird der OBM beauftragt, "mit den betroffenen Anwohnern die konkrete Umsetzung der Änderung des B-Planes und auf der Grundlage des konkreten Bauantrages die Maßnahmen zur Konfliktminimierung zu beraten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird über die gefundene Lösung informiert." Für ihn ist es jetzt nicht nachvollziehbar, dass eine erneute Diskussion geführt werden soll.

 

 

Herr Jäkel unterstützt die Berücksichtigung der Belange der Anlieger. Aufgrund des falschen Antragstitels und der offenen Frage, was zusätzlich zu dem bestehenden Beschluss jetzt noch sinnvoll ist erneut auf den Weg zu geben, regt er die Zurückstellung des Antrages an. Ggf. könnte eine durch die Antragstellerin geänderte Fassung in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass im Moment noch kein Bauantrag vorliegt.

 

 

Herr Pfrogner begrüßt das Engagement der Bürger.

 

 

Frau Hüneke äußert zu dem Hinweis von Herrn Heuer, dass es damals um Schadensbegrenzung gegangen sei. Jetzt gehe es um die Chance, etwas besser zu machen. Wenn das Vorhaben nicht kommen sollte, etwas städtebaulich besseres in die Wege zu leiten.

 

 

Herr Klipp erinnert, dass es aus den früheren Gemeinden festgesetzte Bebauungspläne mit Baurechten gebe. Der Vorschlag der Bürgerinitiative würde Schadensersatzansprüche auslösen, da sie einen massiven Eingriff in bestehende Baurechte darstellen.

Da es keinen konkreten Bauantrag gibt, besteht keine Notwendigkeit zu Aktivitäten oder für ein Gespräch mit der Bürgerinitiative, da der B-Plan auch nur für ein konkretes Bauvorhaben geändert werden muss. Kommt kein Bauantrag, bleibt der B-Plan, wie er ist..

 

 

Frau Hüneke stellt den Antrag bis zur Sitzung am 12.3.2013 zurück.

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Anlagen