28.02.2013 - 2 Informationen des Jugendamtes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Information zur Kita-Finanzierungsrichtlinie

 

Herr Lentz informiert, dass am 20.02.2013 eine erste Beratung des Jugendamtes mit den Vertretern der AG § 78 hinsichtlich einer Fortschreibung der KitaFR stattgefunden hat.

Im Rahmen dieser Beratung hat die Verwaltung ihre Vorschläge zur Verfahrensweise bei Fortschreibung der KitaFR unterbreitet.

Es wurde vorgeschlagen, die bisherige Gliederung der Zuschüsse nach ZB I bis ZB III aufzugeben.

An diese Stelle sollten künftig Betriebskostenbereiche (BKB) treten, wie

·         Personalkosten für päd. Personal

·         Personal- und Sachkosten für Päd. Arbeit

·         Personal- und Sachkosten für Bewirtschaftung von Grundstück und Gebäude

·         Personal- und Sachkosten für Verpflegung

·         Kosten für Ersatz von Einrichtungsgegenständen

·         Sonstige Personal- und Sachkosten,

die die in einer Kita anfallenden Aufwendungen widerspiegeln. Im Rahmen dieser BKB sollen verbindliche Standards, die sich an einheitlichen Messgrößen orientieren, festgelegt werden.

Durch die Vertreter der AG § 78 wurde prinzipielle Zustimmung zur vorgeschlagenen Verfahrensweise signalisiert und die Beratung der Vorschläge mit allen Trägern zugesagt.

Nach Zustimmung der Träger ist vorgesehen, dass durch die Träger Vorschläge zur Ausgestaltung der entsprechenden Standards unterbreitet werden, die mit der Verwaltung sowie unter Einbeziehung von Vergleichswerten sowie externer Begleitung beraten und abgestimmt werden

 

Herr Otto fragt, wann dies frühestens umgesetzt werden kann.

 

Herr Lentz erklärt, dass dies Kita-Finanzierungsrichtlinie dann voraussichtlich ab 01.01.2015 in Kraft gesetzt werden kann.

 

Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Sozialarbeit an Schulen

 

Herr Lentz erinnert an den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.12.2012 zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Sozialarbeit an Schulen (SaS), der vorsieht, dass zwischen den Bereichen Jugendhilfe und Schule unter externer fachlicher Begleitung bis März 2015 ein Rahmenkonzept für  die schüler_innenbezogenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt wird.

In Umsetzung des Beschusses erfolgte zwischen dem FB Kinder, Jugend und Familie sowie dem Beratungsbüro kobra.net GmbH der Abschluss einer Leistungsvereinbarung für den  Leistungszeitraum 01.02.2013 bis 31.03.2015 mit folgenden Inhalten

·       fachlichen Begleitung/ Moderation der Arbeitsgruppen,

·       Ergebnissicherstellung,

·       Zwischenberichterstattung in Bildungs- u. Jugendhilfeausschuss,

·       Organisation der Werkstattgespräche und des Fachtages

·       Erarbeitung der  Entwurfsfassung des Gesamtkonzeptes.

Der  Entwurf des Gesamtkonzeptes soll bis 31.12.2014 vorliegen

Die konstituierende Sitzung der Koordinierungsgruppe fand am 26.02.2013 statt.

Herr Lentz arbeitet in seiner Funktion als amtierender Fachbereichsleiter in der Koordinierungsgruppe mit. Des Weiteren nimmt Herr Böhme an den Sitzungen der Koordinierungsgruppe teil, um die Kommunikation innerhalb der Verwaltung sicherzustellen.

 

rderung des Projektes des Autonomen Frauenzentrums „Begleitung von Kindern mit familiären Gewalterfahrungen“

 

Herr Lentz teilt mit, dass die Verwaltung in Auswertung der Vorstellung des Projektes im Jugendhilfeausschuss die Möglichkeiten einer Ausweitung der bestehenden Förderung noch einmal überprüft hat. Die Verwaltung schätzt ein, dass eine Erhöhung der Förderung fachlich zweckmäßig ist, sieht hier aber auch weiterhin den Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Pflicht. Da eine Vielzahl der schutzsuchenden Frauen im Landkreis Potsdam-Mittelmark wohnhaft sind.

Die Beigeordnete Frau Müller- Preinesberger hat sich deshalb schriftlich an den zuständigen Landrat gewendet und um Prüfung gebeten, wie weit eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Potsdam-Mittelmark an den Aufwendungen für das Frauenhaus möglich wäre.

Unbeschadet der ausstehenden Antwort des Landrates wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit dem Träger vereinbart, dass ab 01.04.2013 eine Aufstockung der Förderung von zurzeit 20 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche r die Betreuung der Kinder erfolgt.

 

Standort Montelino

 

Herr Lentz informiert, dass Herr Müller-Zinsius (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) gemäß seiner übernommenen Verpflichtung in der Dezember-Sitzung 2012 das Jugendamt informiert hat, dass der derzeitige Standort des Zeltpunktes Montelino bis 2017 für offene Kinder- und Jugendarbeit weiter zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Sicherung der Betreibung von Montelino am o.g. Standort bedarf es aber noch der einvernehmlichen Klärung von offenen Fragen bezüglich der Zufahrt sowie der notwendigen Sanitäranlagen.

Um die notwendige Schritte für die Schaffung der notwendigen baulichen Voraussetzungen abzustimmen, wird im Monat März ein Gespräch des FBL mit Herrn Müller-Zinsius stattfinden. Im Rahmen dieses Gespräches sollen auch Möglichkeiten einer zeitnahen Lösung für den Jugendklub Ribbeck-Eck diskutiert werden

 

Leider konnte der Entwicklungsträger Bornstedter Feld bisher noch keine Standortalternativen für Montelino nach 2017 anbieten.

Aus diesem Grunde hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie den Entwicklungsträger gebeten, dass im Rahmen der Entwicklung und dem Ausbau des Bornstedter Feldes weitere Standortprüfungen erfolgen und die dauerhafte Verortung des Zeltpunktes Montelino im Blick bleibt.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dies in die Tagesordnung der März-Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen, da dann auch verabredungsgemäß durch Herrn Müller-Zinsius über das Prüfergebnis zur Biosphäre informiert werden soll.

 

Fachtag zur Zukunft Potsdamer Kinder- und Jugendarbeit

 

Herr Lentz informiert, dass in thematischer Fortsetzung des AKKJ-Fachtages „Achtung: Zukunft!“ der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und der Arbeitskreis Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen am 13. Juni 2013 einen ganztägigen Fachtag zur Zukunft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam veranstalten.

Im Mittelpunkt stehen dabei 

·         die (selbst-) kritische Reflexion von Effektivität und Effizienz  der gegenwärtigen sowie

·         die künftige Herausforderungen stationärer offener Kinder- und Jugendarbeit.

 

Ziel des Fachtages ist die Beantwortung der Fragen,

·         ob die bisher am Sozialraumkonzept orientierten Aufgaben- bzw. Leistungsfelder offener Kinder- und Jugendarbeit noch praxisaktuell sind oder einer Korrektur bedürfen sowie

·         welche inhaltlichen und infrastrukturellen Veränderungen hierfür notwendig sind.

 

Die Ergebnisse der Fachtagung sollen direkt in die begonnene Diskussion zur Erstellung des Jugendhilfe- bzw. Jugendförderplanes 2014 bis 2018 einfließen.

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind zum Fachtag herzlich eingeladen, mögen sich den Termin bitte vormerken und erhalten Ende April detailliertere Informationen

 

Gründung einer AG Jugendförderung nach § 78 SGB VIII

 

Herr Lentz berichtet, dass am 21. Februar 2013 eine Trägerkonferenz mit dem Ziel der Gründung einer AG Jugendförderung nach § 78 SGB VIII stattgefunden hat. Eine solche Arbeitsgemeinschaft, in der der öffentliche und die freien Träger der Jugendhilfe regelmäßig ihre Angebote im Rahmen der Jugendhilfe abstimmen sollen, gibt es bereits für die Felder Hilfen zur Erziehung und Kita, aber auch mit regionaler Ausrichtung in allen drei Jugendhilferegionen.

Die Verwaltung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie hatte dazu alle Jugendförderträger eingeladen, die in Potsdam ein regelgefördertes Angebot gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII unterbreiten, d.h., die eine Personal- bzw. Einrichtungsförderung gemäß Jugendförderplan 2009 bis 2013 erhalten. Träger, die nur punktuell projektfinanziert werden oder als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe firmieren, ohne dass eine weitere Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger stattfindet, wurden nicht an der Veranstaltung beteiligt.

 

Die anwesenden 18 von 19 eingeladenen freien Träger der Jugendförderung stimmten dem Fachverwaltungsvorschlag zur Gründung einer AG Jugendförderung nach § 78 SGB VIII zu. Für eine eingehende Prüfung, Diskussion und Abstimmung der inhaltlichen sowie strukturellen Fachbereichsvorschläge einschließlich repräsentativer Auswahl von TrägervertreterInnen für diese Arbeitsgemeinschaft wurden jedoch noch ein weiterer Zeitbedarf angemeldet und entsprechende Termine vereinbart.

Die Wahl von VertreterInnen der Träger der freien Jugendhilfe für die AG Jugendförderung einschließlich deren Konstituierung ist nunmehr für  den 8. April 2013 avisiert. Dabei sollen  sowohl die Überarbeitung und Verabschiedung der z.Z. als Entwurf der Fachverwaltung vorliegenden Geschäftsordnung in der gewählten AG erfolgen als auch Vorschläge für den Jugendförderplan 2014 bis 2018 mittels „Bar Camp“-Methode erarbeitet werden.

 

Herr Harder erachtet es als einen Fehler, dass hier nur regelgeförderte Träger beachtet werden. Er empfiehlt, die anderen anerkannten Träger nach § 75 SGB VIII ebenfalls zu beteiligen.

 

Frau Dr. Müller informiert, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung sich in der nächsten Sitzung dazu verständigen und die erarbeitete Position im Jugendhilfeausschuss zur Diskussion stellen möchte.

 

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