28.02.2013 - 7 Vorstellung der Eckpunkte für die Erarbeitung e...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Skaljin (FB Kinder, Jugend und Familie) stellt die Aufgaben des Kinderschutzkoordinators vor:

•          Vernetzungsaufgaben

•          Qualitätssicherung

•          Beratung und Unterstützung

•          Konzeptionelle Arbeit

Die Schwerpunkte 2013 sind:

•          Ausbau Netzwerk Kinderschutz

•          Ausbau Netzwerk Frühe Hilfen

•          Zusammenarbeit mit Netzwerk Gesunde Kinder und Familien

•          Vereinbarungen mit freien Trägern (§§ 8 a und 72 a SGB VIII)

•          Aufgaben durch Umsetzung §§ 79 und 79a SGB VIII

Anschließend stellt Herr Skaljin den Entwurf des Rahmenkonzeptes „Insoweit erfahrene Fachkraft“ vor und gibt Erläuterungen zu den Aufgaben.

 

Herr Otto fragt, ob jeder Tger oder jede Einrichtung eine insoweit erfahrene Fachkraft haben kann und was sich zur bisherigen Praxis verändert.

 

Frau Dr. Müller ist nicht klar, wo der Pool der insoweit erfahrenen Fachkräfte angesiedelt wird, wenn auf diesen zurückgegriffen werden soll. Wer ist der Dienstherr des Pools?

Welchen Bedarf gibt es? Wie erfolgt die Finanzierung? Was ist eine insoweit erfahrene Fachkraft, wie kann dies untersetzt werden?

 

Herr Skaljin erklärt, dass viele große Tger bereits Fachkräfte im Bereich des Kinderschutzes haben. Die meisten Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben ein eigenes Verfahren, wie sie vorgehen.

Laut Gesetz hat der Träger die eine insoweit erfahrene Fachkraft bereitzustellen. Der Bedarf kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

Die insoweit erfahrenen Fachkräfte sind beim freien Träger angestellt und werden dann abgerufen. Dies wird im Rahmen von Fachleitungsstunden finanziert.

 

Herr Dalichow spricht das Ehrenamt im Rahmen der Frühen Hilfen an.

 

Herr Skaljin weist darauf hin, dass dies Bundesebene und so gesetzlich verankert ist. Es werden entsprechende Gelder zur Vergung gestellt.

Er macht darauf aufmerksam, dass es mitunter kurzzeitige Notsituationen gibt, bei  denen niedrigschwellig mit Ehrenamtlern gearbeitet werden kann.

 

Herr Ströber weist darauf hin, dass das Jugendamt tätig werden muss, wenn ein Fall bekannt gegeben wird. Hier kann in dem Fall, dass kein Kinderschutzfall vorliegt, sehr viel Vertrauen zwischen der Einrichtung und den Eltern zerstört werden. Es gibt bei den Trägern einen großen Pool an insoweit erfahrenen Fachkräften, die bereits als solche arbeiten. Es müssen lediglich die Menschen, die bereits vor Ort arbeiten, qualifiziert werden und praktikable Regelungen geschaffen werden.

 

Frau Frehse-Sevran betont, dass die Ausbildung durch die Fachleistungsstunde für die Tger refinanziert werden muss.

 

Herr Liebe weist darauf hin, dass die kleinen Träger, die diese insoweit erfahrenen Fachkräfte nicht haben werden, bedient werdenssen.

 

Herr Papadopoulos macht darauf aufmerksam, dass ein großer Aufwand in die Präventionsarbeit gesteckt werden muss. Dazu müssen Netzwerke installiert werden, die in der alltäglichen Praxis funktionieren.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, zunächst die Diskussion mit den Fachleuten zu führen und dies dann im 2. Halbjahr 2013 als Fachthema im Jugendhilfeausschuss zu behandeln.

 

 

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