26.09.2013 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

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Herr Erdmann informiert über eine Bitte eines stellvertretenden Mitgliedes des Rechnungsprüfungsausschusses, sämtliche Sitzungsunterlagen per Mail zuzustellen, so wie es auch bei anderen Ausschüssen "gängige Praxis" sei. Das Rechnungsprüfungsamt teilte daraufhin mit, dass die nicht öffentlichen Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes nicht digital, sondern generell nur in Papierform an alle Mitglieder persönlich (in einem verschlossenen Briefumschlag) ausgereicht werden.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.04.2013 (Tagesordnungspunkt 9, betr. Umsetzung der Mitteilungsvorlage 12/SVV/0636 - Zeitnahe Information der Stadtverordneten über interne und externe Stellungnahmen zu Beratungsgegenständen) haben sich die Mitglieder mehrheitlich dazu positioniert, an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten und alle vertraulichen Prüfungsberichte ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen und nicht im Ratsinformationssystem als nicht öffentliche Anlage zu hinterlegen. Stadtverordnete, die sich für die Prüfungsberichte interessieren, hätten die Möglichkeit, sich persönlich an die Ausschussmitglieder oder direkt an das Rechnungsprüfungsamt zu wenden.

 

Nach Rücksprache mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung wurde darum gebeten, je ein Papierexemplar der Prüfungsberichte auch dem Büro der Stadtverordnetenversammlung zu übergeben, damit auch die Fraktionen mit je einem Papierexemplar versorgt werden können.

 

Herr Schüler glaube, dass es in den anderen Ausschüssen unterschiedlich gehandhabt werde; als Beispiel nennt er den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und den Ausschuss für Finanzen. Es sei zwar richtig, dass die Stadtverordnetenversammlung das Kontrollorgan der Verwaltung sei, aber sie bediene sich in erster Linie des Rechnungsprüfungsamtes, welches vom Rechnungsprüfungsausschuss begleitet werde. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe eine besondere Bedeutung und Funktion gegenüber anderen Ausschüssen. Es sei daher nicht selbstverständlich, dass vertrauliche Prüfungsberichte allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden. Stadtverordnete könnten sich direkt an ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses wenden und Einsicht nehmen.

 

Herr Kaminski sagt, die Stadtverordnetenversammlung sei das Kontrollorgan, nicht ein/e einzelne/r Stadtverordnete/r. Er weist darauf hin, dass eine Einsichtnahme in die Unterlagen und die Teilnahme von Stadtverordneten an allen nicht öffentlichen Ausschusssitzungen jederzeit möglich sei.

 

Herr Erdmann wird gebeten, sich über die Verfahrensweise anderer Rechnungsprüfungsämter zu informieren.

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