24.10.2013 - 4 Bericht zum Stand der Umsetzung des § 35a SGB VIII

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Frau Kitzmann (FB Soziales und Gesundheit) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation den mit den Sitzungsunterlagen ausgereichten Gesetzestext.  Anschließend  gibt sie einen Überblick über die Leistungen nach § 35a SGB VIII und erklärt die primären Aufgaben der Verwaltung im Rahmen der Leistungen nach § 35a SGB VIII. Sie erläutert die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Anträgen auf Lerntherapie und erklärt, dass bei einer abweichend von der Einschätzung der Diagnostiker getroffenen Entscheidung hinsichtlich der Übernahme der Kosten immer eine gemeinsame Beratung des Falls erfolgt.

Sie berichtet, dass das Beratungsangebot für Eltern im SEKIZ leider nicht so angenommen wird, wie es gewünscht ist. Die Eltern vereinbaren individuelle Termine mit der Verwaltung.

Des Weiteren informiert sie, dass der Schulbericht überarbeitet und aktualisiert wurde.

Die Fragebögen werden nach Ende der Semesterferien gemeinsam mit Uni Potsdam überarbeitet.

 

Die Frage von Herrn Ströber, ob Eingliederungshilfe für seelisch behindert Kinder gleich Lerntherapie bedeutet, wird von Frau Kitzmann verneint.

 

Die Frage von Herrnller, ob der Antrag auf Lerntherapie durch die Eltern gestellt wird, wird von Frau Kitzmann bejaht.

Auf die Frage bezüglich der Abgrenzung zu kassenärztlichen Leistungen erklärt sie, dass die Lerntherapiekosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

 

Herr Heidepriem weist aus schulischer Sicht darauf hin, dass eine Dyskalkulie als Defizit anerkannt werden sollte, um mehr Förderung geben zu können. Die ckmeldungen aus Therapien, die gegeben werden, sind durchweg positiv. Ihm ist wichtig, dass der Klassenlehrer des betroffenen Kindes am Erstgespräch teilnimmt.

 

Frau Kitzmann macht deutlich, dass die Lehrer immer in den Fall mit einbezogen werden und bei Fallbesprechungen jetzt dabei sind.

 

Herr Heidepriem verweist auf die Erwartungen der Eltern, dass unterrichtsbegleitende Einzelfallhilfe finanziert wird.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass dies bei Erforderlichkeit im rechtlichen Rahmen gewährt wird.

 

Herr Liebe bittet, darum dass sich der Jugendhilfeausschuss mit Vergleichszahlen zu anderen Kommunen befasst. Auch die Wirkung der Maßnahmen nach 35a SGB VIII bei den jeweiligen Kindern sollte betrachtet werden und ob diese zeitgemäß und ausreichend für alle Kinder sind, die diesen Bedarf haben.

 

Herr Dr. Henrich fragt mit Bezug auf die abgelehnten Fälle, ob diese auch weiter verfolgt werden.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass mit dem Bescheid der Verwaltungsprozess abgeschlossen ist. Die Eltern können aber zu jedem Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen. Eine weitere Möglichkeit ist auch das Widerspruchsverfahren. Sie berichtet, dass es durch die vor einer Ablehnung durchgeführte Fallkonferenz mehr Sicherheit gibt, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben.

 

Herr Ströber stellt fest, dass eine Ablehnung immer dann erfolgt, wenn der kausale Zusammenhang zwischen der seelischen Störung und der Teilhabebeeinträchtigung nicht besteht. Er bittet darum, dass die abgelehnten Fälle auch weiterhin betrachtet werden, da hier oft auch ein Hilfebedarf besteht.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass vor Ablehnung der Leistung eine Fallkonferenz tagt. Sie fragt Frau Kitzmann nach der Entwicklung der Zahl der Widersprüche.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass es seit Einrichtung des Beirates keine Ablehnung gab. Sie weist darauf hin, dass die Ablehnung einer Lerntherapie nicht bedeutet, dass die Kinder gar keine Maßnahmen oder keine andere Therapien erhalten. Es werden immer geeignete Maßnahmen durchgeführt.

 

Frau Hübner bittet, bei der nächsten Auswertung auch über die Dauer der Hilfen zu informieren und über die Verteilung auf Jungen und Mädchen sowie die einzelnen Altersgruppen.

 

Frau Kitzmann bietet an, dies zukünftig aufzulisten. Dies im Nachhinein zu erfassen, würde einen erheblichen Aufwand bedeuten.

 

Herr Sima fragt, wie vorgegangen wird, wenn Eltern nicht in der Lage sind, weitere Hilfen r ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass die Eltern immer beraten werden und ihnen bei Notwendigkeit andere Hilfen vorgeschlagen werden. Sie weist darauf hin, dass Eltern mündige Bürger sind.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen