28.11.2013 - 6.1 Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Tölke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Müller-Preinesberger ergänzt, dass die Beitragsfreistellung erhöht wurde bis zu einem Einkommen bis 12.500 Euro pro Jahr.

 

Herr Lentz erinnert an den entsprechenden Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, die Elternbeitragsordnung zu überarbeiten. In der vorliegenden Fassung sind Formulierungen eindeutiger gewählt. Die Regelung der Aufnahme von Besucherkindern wurde gestrichen. Es soll den Trägern überlassen werden, dies im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten selbst zu organisieren.

Er erläutert die Änderungen und weist darauf hin, dass dies mit der AG Kita abgestimmt ist.

Abschließend macht er deutlich, dass durch die Änderung keine zusätzliche Belastung für die freien Träger entsteht, da die Zuschüsse an die Träger durch die LHP entsprechend kompensiert werden. Es wird von einer jährlichen Mehrbelastung von 270.000 bis 300.000 Euro für die LHP ausgegangen. Dies ist allerdings lediglich eine geschätzt Summe, da der Einzug der Elternbeiträge durch die Träger erfolgt.

 

Herr Wollenberg hält die Überarbeitung der Elternbeitragsordnung für einen Schritt in die richtige Richtung. Es macht aber deutlich, dass, wenn zwei Erwachsene im Haushalt leben, die Grenze höher angesetzt werden müsste. Es sollte auch ein Ausgleich über höhere Einnahmen in hohen Einkommensgruppen vorgenommen werden.

 

Frau Schulze bringt folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein:

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

Die Elternbeitragsordnung wird im September 2016 der Stadtverordnetenversammlung in überarbeiteter Form vorgelegt.

Mit der Überarbeitung soll die Berechnungsgrundlage

  • Auf das tatsächlich verfügbare Einkommen (Netto) und
  • auf die Zahl der tatsächlich im Haushalt lebenden Personen

umgestellt werden.

Weiterhin ist die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von 77.000 Euro (Brutto) aufzuheben.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die Verwaltung beabsichtig, im Jahr 2014 mit Wirkung zum 01.01.2015 die Beiträge in den oberen Einkommensgruppen anzuheben. Sie macht deutlich, dass der Verwaltung nicht die entsprechenden Daten vorliegen. Diese liegen nur bei den Trägern vor, da sie auch die Elternbeiträge einnehmen. Wenn  Tiefenprüfungen durchgeführt werden, liegen oft die Daten der Eltern nicht mehr vor, da diese nur ein halbes Jahr aufgehoben werden und dann vernichtet werden müssen.

Sie spricht sich deutlich für das Solidarprinzip aus.

 

Herr Liebe kritisiert den Einkommensbegriff, da dieser aus seiner Sicht nicht sauber formuliert ist. Eine große Gerechtigkeitslücke liegt seiner Ansicht nach auch bei der Nachweisführung für Selbständige, die deutlich mehr Einkünfte haben  als Angestellte, aber steuerlich mehr absetzen können. Auch ist die Berechnung der Einkünfte aus dem Vorjahr und die darauf beruhende Nachberechnung sehr aufwendig für die Träger. Dies wurde bereits vorher von ihm angemahnt.

Er erwartet, dass dies in der nächsten Überarbeitung der Elternbeitragsordnung angemessen berücksichtigt wird.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass das Problem der Einkommensberechnung der Selbständigen nicht zu lösen ist. Sie macht deutlich, dass die Elternbeiträge für die Verwaltung nicht steuerbar sind, da diese durch die Träger eingenommen werden. Dies ist mit dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg so geregelt.

 

Herr Liebe macht deutlich, dass die Träger der Verwaltung durchaus die vorhandenen Daten zur Verfügung stellen. Er weist aber auch darauf hin, dass der personelle Aufwand den Kita-Trägern für den Einzug der Elternbeiträge nicht erstattet wird.

 

Herr Karl bittet darum, dass bei einer weiteren Überarbeitung der Elternbeitragsordnung die Beiträge in den unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht angehoben werden, da Potsdam auch weiterhin familienfreundlichste Stadt bleiben soll.

 

Daraufhin macht Frau Müller-Preinesberger deutlich, dass Kitas auch als Bildungseinrichtungen betrachtet werden und die Familien in unteren Einkommensgruppen nicht benachteiligt werden dürfen.

 

Herr Otto gibt zu bedenken, dass bei einem hohen Anstieg der Beiträge in den oberen Einkommensgruppen die Gefahr besteht, dass diese Kinder aus den Einrichtungen genommen  könnten und in anderer Form betreut werden.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass bezüglich der Berechnungsgrundlage  „im Haushalt lebende Personen“ auch auf im Haushalt lebende große Geschwister mit einem eigenem Einkommen zutrifft. Dies müssten dann mit herangezogen werden. Sie wirbt dafür, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu geben.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung zu folgender Ergänzung:

Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.000 Euro (Brutto) ist mit Wirkung zum 01.01.2015 aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                                         

Ablehnung:                            0

Enthaltungen:                            4

 

Anschließend schlägt Frau Dr. Müller folgende weitere Ergänzung vor:

Bei der Überarbeitung der Elternbeitragsordnung ist die Berechnungsgrundlage unter folgenden Aspekten zu prüfen:

  • Das tatsächlich verfügbare Einkommen (Netto) und
  • die Zahl der tatsächlich im Haushalt lebenden Personen.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über den wie folgt geänderten Ergänzungsantrag:

Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.000 Euro (Brutto) ist mit Wirkung zum 01.01.2015 aufzuheben.

Bei der Überarbeitung der Elternbeitragsordnung ist die Berechnungsgrundlage unter folgenden Aspekten zu prüfen:

  • Das tatsächlich verfügbare Einkommen (Netto) und
  • die Zahl der tatsächlich im Haushalt lebenden Personen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11               

Ablehnung:                              0

Enthaltungen:                              2

 

Abschließend bittet die Ausschussvorsitzende um Abstimmung über den so geänderten Beschlusstext.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflegestellen) in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 01. Januar 2014.

 

+ Ergänzung

Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.000 Euro (Brutto) ist mit Wirkung zum 01.01.2015 aufzuheben.

 

Bei der Überarbeitung der Elternbeitragsordnung ist die Berechnungsgrundlage unter folgenden Aspekten zu prüfen:

  • Das tatsächlich verfügbare Einkommen (Netto) und die Zahl der tatsächlich im Haushalt lebenden Personen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage