04.06.2013 - 2.4 Satzung Entwicklungsbereich "Krampnitz"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kahle (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Drucksache ein und gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen. Er macht dabei deutlich, dass mit der vorliegenden Drucksache nicht das städtebauliche Konzept beschlossen wird. Herr Kahle stellt den Geltungsbereich dar und erläutert das Zielabweichungsverfahren.

 

Herr Heuer verweist auf ihm vorliegende Anträge auf Rederecht für Herrn Ruden sen., Herrn Ruden jun., Herrn Kutzer und Herrn Czykopanski und bittet um Abstimmung über die Erteilung der Rederechte.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

 

Herr Ruden jun. (Anwohner) weist darauf hin, dass die Fläche am Aasberg dringend für seinen landwirtschaftlichen Betrieb benötigt wird und es keine Ausweichmöglichkeit gibt. Er verweist auf einen durch ihn gestellten Bauantrag, der aufgrund der Entwicklungsmaßnahme zurückgestellt wurde.

 

Herr Kutzer (Anwohner) stellt seine Situation dar und betont, dass die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten werden sollen. Er bittet, sein Grundstück aus dem Entwicklungsbereich herauszunehmen.

 

Herr Czykopanski (Anwohner) stellt seine Situation dar und macht dabei deutlich, dass er nicht bereit ist, sein Land wegzugeben.

 

Herr Ruden sen. betont, dass er nicht gegen das Projekt innerhalb der Grenzen der ehemaligen Kaserne ist. Die Flächen, die außerhalb der Kaserne liegen, sollten erneut betrachtet werden.

 

Herr Rietz bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion CDU/ANW ein und begründet diesen. Er betont, dass der Antrag darauf abzielt, das Vertrauen zu den Anwohnern wieder herzustellen, soweit dies möglich ist. Grundsatz ist, eine Einigung zu erzielen.

 

Herr Menzel bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und begründet diesen. Er weist darauf hin, dass es hier folgende Änderung im letzten Satz gibt:

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist über die Arbeitsergebnisse alle 3 Monate zu berichten.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) weist mit Bezug auf den Ergänzungsantrag der Fraktion CDU/ANW darauf hin, dass mit allen Beteiligten intensive Gespräche geführt wurden, auch mit dem Hinweis auf die besondere Stellung landwirtschaftlicher Betriebe im BauGB. Diese Verpflichtung wird ausdrücklich beachtet.

In den Gesprächen hat auch das Thema Enteignung eine Rolle gespielt, wenn nicht auf andere Art und Weise sichergestellt werden kann, dass die Entwicklungsziele umgesetzt werden können. Es sind vorher aber alle Möglichkeiten einvernehmlicher Lösungen  auszuschöpfen.

Bis zur morgigen Stadtverordnetenversammlung wird eine Formulierung erarbeitet, die möglichst eine einvernehmliche Regelung und die Einbeziehung der SVV bei der Kontrolle der Einhaltung der Einvernehmlichkeit enthält.

Des Weiteren erklärt Herr Goetzmann, dass bei Konfliktpotenzial aktuell gestellte Bauanträge zunächst zurückgestellt werden, wenn in einem Bereich vorbereitende Untersuchungen laufen, um festzustellen, inwieweit die Maßnahme mit den Entwicklungszielen übereinstimmt.

 

Herr Rietz fragt, wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist.

 

Herr Goetzmann erklärt mit Bezug auf das Grundstück von Herrn Kutzer, dass die in Rede stehende Fläche zwar bebaut, aber nicht ordnungsgemäß erschlossen ist. Würde man das Grundstück aus dem Entwicklungsbereich herausnehmen, würden erhebliche Erschließungsbeiträge entstehen können. Dies muss noch im Detail geklärt werden.

 

Herr Kutzer erklärt, dass sein Grundstück voll erschlossen ist.

 

Herr Heuer bittet, dies bis zur Stadtverordnetenversammlung zu klären.

 

Herr Wartenberg stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte und Vertagung der Drucksache auf Grund der deutlich gewordenen Unklarheiten. Er betont ausdrücklich, dass der Ortsbeirat Fahrland die Entwicklungsmaßnahme grundsätzlich von Anfang an begrüßt hat.

 

Herr Kirsch redet dagegen, da es sich hierbei um ein wichtiges Gebiet handelt und eine Entscheidung getroffen werden muss, um voran zu kommen. Bestehende Probleme müssen gelöst werden, aber nicht durch Verschiebung der Entscheidung. Er spricht sich deutlich gegen eine Vertagung aus.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                            5

Stimmenthaltung:              2

Somit ist der GO-Antrag abgelehnt.

 

Herr Kirsch nimmt Stellung zu den einzelnen Ergänzungsanträgen und weist darauf hin, dass bezüglich des Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung verpflichtet ist, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Dieser Antrag ist aus seiner Sicht Beschäftigungstheorie. Wenn Abwägungen nicht ordentlich durchgeführt werden, kann das gesamte Verfahren kippen.

 

Herr Menzel macht deutlich, dass sich die Stadt aus seiner Sicht nicht im Sine der Landwirte verhält. Er informiert, dass er vor der heutigen Sitzung des KOUL-Ausschusses bei der UNB Akteneinsicht genommen hat. Seit 1992 wurde dort Bauschutt abgeladen. Hier gibt es Entsorgungsnachweise. Auf dem Kasernengelände gibt es seines Wissens nach ein großes Fledermausvorkommen. Kraniche brüten in der Nähe. Auch der Seeadler nistet in der Nähe. Er bittet um Darstellung der Auswirkungen auf die schützenswerten Arten.

 

Herr Goetzmann betont, dass ausdrücklich gilt, die landwirtschaftlichen Betriebe im Bestand zu erhalten. Ergebnisse der Umweltprüfungen zum B-Planverfahren können noch nicht vorgelegt werden, auch nicht die Ergebnisse der Untersuchungen zur Schädigung durch Altlasten, da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind

 

Frau Latacz-Blume teilt mit, dass bekannt ist, dass es mehrere Abfallarten auf dem Gelände gibt. Die oberirdischen Abfälle sind abgeräumt. Welche Schadstoffe sich im Boden befinden, muss im Rahmen der Bauleitplanung untersucht werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Tiere, die dort leben. Derzeit sind noch keine Aussagen möglich.

 

Herr Jäkel betont, dass die Fraktion DIE LINKE die Entwicklung des Gebietes für dringlich und positiv hält. Er äert sich kritisch darüber, dass einige Vertreter der Stadtverwaltung nicht umsichtig mit Verkehrsanalyse umgegangen sind. Eine optionale Fläche für eine spätere Anbindung der Tram sollte freigehalten werden. Ziel sollte vordergründig die Entwicklung des Kasernengeländes sein, nicht von Flächen außerhalb des Kasernengeländes. Er wünscht sich einen Weg, der den Bauern zeitnah eine Perspektive gibt. Dies soll einvernehmlich unter Einbeziehung der Landwirtschaftsbetriebe erfolgen.

 

Herr Kahle betont, dass den landwirtschaftlichen Betrieben kein Schade zugefügt werden soll. Dies ist nicht Ziel der Entwicklungsmaßnahme. Die geltenden Gesetze werden hier selbstverständlich erfüllt. Diese sind verpflichtend.

 

Herr Schütt verweist auf den von Herrn Ruden jun. angesprochenen Bauantrag aus dem Jahr 2011 und macht darauf aufmerksam,  dass es da diese Entwicklungsziele noch nicht gab.

 

Herr Ruden stellt klar, dass der Bauantrag erst 2013 gestellt wurde, aber bei der 2011 durchgeführten Umfrage  hat er bereits ein entsprechendes Signal gegeben.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass Prognosen nur rein spekulativ sind und derzeit nicht ausgesagt werden kann, ob der Bauantrag abgelehnt oder genehmigt wird.

 

Herr Kirsch macht deutlich, dass er den Änderungsanträgen nicht zustimmen kann, sondern nur der Gesamtvorlage.

 

Herr Wartenberg fragt nach der Höhe der Regiekosten und bittet um Auskunft, welche Kosten für Landerwerb geplant sind.

 

Herr Goetzmann kann dazu spontan keine Aussage treffen, wird dies aber bis zur morgigen StVV nachreichen.

 

Herr Heuer signalisiert, dass er den Änderungsanträgen zustimmen wird.

 

Herr Jäkel bittet um folgende Änderung auf Seite 3 der Begründung:

Die Wahrung der landschaftsräumlichen Eigenart ist mit der Zielstellung des Erhalts von landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben im Geltungsbereich der Satzung verbunden. soweit diese den Kernzielen der Entwicklung nicht entgegenstehen. Vielmehr soll der wirtschaftliche Fortbestand der Betriebe mit einer übergreifenden Gesamtentwicklung in Einklang gebracht werden. Dem wird entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele durch die Bauleitplanung Rechnung zu tragen sein.

 

Abstimmung über die von Herrn Jäkel vorgeschlagene Änderung in der Begründung (Anlage 2, Seite 3)

Die Wahrung der landschaftsräumlichen Eigenart ist mit der Zielstellung des Erhalts von landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben im Geltungsbereich der Satzung verbunden. soweit diese den Kernzielen der Entwicklung nicht entgegenstehen. Vielmehr soll der wirtschaftliche Fortbestand der Betriebe mit einer übergreifenden Gesamtentwicklung in Einklang gebracht werden. Dem wird entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele durch die Bauleitplanung Rechnung zu tragen sein.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

 

Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1 Der OBM wird beauftragt, in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte für das Kasernengelände Krampnitz (insbesondere der Bauleitplanung) eine detaillierte Verkehrsauswirkungsanalyse durchzuführen. In Abstimmung mit dem MIL, dem Bezirksamt Spandau sowie weiterer betroffener Stellen ist ein belastbares Konzept für eine individuelle und öffentliche Verkehrsanbindung des Standortes Krampnitz in den Raum Potsdam-Berlin-Spandau zu erstellen. Dabei ist die Möglichkeit einer schienengebundenen Anbindung des Wohnortes zu prüfen und deren Machbarkeit auch in Hinblick auf die Kosten und die Finanzierung zu untersuchen.

2 Der OBM führt in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte (insbesondere Bauleitplanung) eine detaillierte Prognoseuntersuchung über die Luftschadstoffe und Lärmauswirkungen durch, die durch die zusätzliche Nutzung in Krampnitz verursacht werden. Der OBM weist darin nach, dass die Luftschadstoffgrenzwerte der 39. BImSCHV eingehalten werden und die gesundheitsrelevanten Lärmbelastungen entlang der B2 (innerhalb Potsdams) durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden. Dieser Nachweis ist der Abteilung 5 des MUGV zur Prüfung vorzulegen.

Erst nach Erfüllung der o. g. Arbeitsaufträge und Zustimmung durch die SVV kann der OBM mit der weiteren Bauleitplanung fortfahren.

Die vorgenannten Untersuchungsarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen SVV ist über die Arbeitsergebnisse alle 3 Monate zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              9

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                1

 

Ergänzungsantrag der Fraktion CDU/ANW:

Zum Entwicklungsgebiet „Krampnitz“ gehören auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich außerhalb des ehemaligen Kasernengeländes befinden. Die Inanspruchnahme dieser Flächen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme soll nur im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern erfolgen. Rechtlich ist auf der Grundlage der Entwicklungssatzung eine Enteignung möglich, diese wird aber nur angewandt, wenn die SVV vorher im konkreten Einzelfall zugestimmt hat.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              9

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                1

 

Anschließend bittet Herr Heuer um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs „Krampnitz“ (Anlage 1) wird gemäß § 165 Abs. 6 BauGB beschlossen. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

+ Ergänzungen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1 Der OBM wird beauftragt, in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte für das Kasernengelände Krampnitz (insbesondere der Bauleitplanung) eine detaillierte Verkehrsauswirkungsanalyse durchzuführen. In Abstimmung mit dem MIL, dem Bezirksamt Spandau sowie weiterer betroffener Stellen ist ein belastbares Konzept für eine individuelle und öffentliche Verkehrsanbindung des Standortes Krampnitz in den Raum Potsdam-Berlin-Spandau zu erstellen. Dabei ist die Möglichkeit einer schienengebundenen Anbindung des Wohnortes zu prüfen und deren Machbarkeit auch in Hinblick auf die Kosten und die Finanzierung zu untersuchen.

2 Der OBM führt in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte (insbesondere Bauleitplanung) eine detaillierte Prognoseuntersuchung über die Luftschadstoffe und Lärmauswirkungen durch, die durch die zusätzliche Nutzung in Krampnitz verursacht werden. Der OBM weist darin nach, dass die Luftschadstoffgrenzwerte der 39. BImSCHV eingehalten werden und die gesundheitsrelevanten Lärmbelastungen entlang der B2 (innerhalb Potsdams) durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden. Dieser Nachweis ist der Abteilung 5 des MUGV zur Prüfung vorzulegen.

Erst nach Erfüllung der o. g. Arbeitsaufträge und Zustimmung durch die SVV kann der OBM mit der weiteren Bauleitplanung fortfahren.

Die vorgenannten Untersuchungsarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen SVV ist über die Arbeitsergebnisse alle 3 Monate zu berichten.

 

+ Ergänzungen Fraktion CDU/ANW:

Zum Entwicklungsgebiet „Krampnitz“ gehören auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich außerhalb des ehemaligen Kasernengeländes befinden. Die Inanspruchnahme dieser Flächen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme soll nur im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern erfolgen. Rechtlich ist auf der Grundlage der Entwicklungssatzung eine Enteignung möglich, diese wird aber nur angewandt, wenn die SVV vorher im konkreten Einzelfall zugestimmt hat.

 

+ Änderung Herr Jäkel in der Begründung (Anlage 2, Seite 3)

Die Wahrung der landschaftsräumlichen Eigenart ist mit der Zielstellung des Erhalts von landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben im Geltungsbereich der Satzung verbunden. soweit diese den Kernzielen der Entwicklung nicht entgegenstehen. Vielmehr soll der wirtschaftliche Fortbestand der Betriebe mit einer übergreifenden Gesamtentwicklung in Einklang gebracht werden. Dem wird entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse bei der Konkretisierung der Entwicklungsziele durch die Bauleitplanung Rechnung zu tragen sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage