10.06.2013 - 8.27 Gründung einer Diagnostikgesellschaft als 100%i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht und um Abstimmung ohne Ausschussüberweisung gebeten..

 

Anschließend wird der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD (mit Datum vom 31.05.2013) mit dem Wortlaut:

 

Die Geschäftsführung des Klinikums „Ernst von Bergmann" wird beauftragt, für die Mitarbeiter des Labors und der Pathologie, die in die neu zu gründende Ernst von Bergmann Diagnostik GmbH übergehen sollen, unter Einbeziehung des Betriebsrates einen Überleitungstarifvertrag für den Wechsel in die neue Gesellschaft zu verhandeln. Dieser soll sicherstellen, dass für die Arbeitsverhältnisse der überzuleitenden Beschäftigten zur Wahrung des Besitzstandes die im Klinikum „Ernst von Bergmann" geltenden Tarifverträge und sonstigen Vorschriften hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen weiter gelten, bis die Ernst von Bergmann Diagnostik GmbH einen eigenen Tarifvertrag abschließt.

 

vom Stadtverordneten Heuer mündlich untersetzt.

Der  Oberbürgermeister gibt zu Protokoll, dass dieser  übernommen wird.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Schulze, Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss und in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 14 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 12 Ja-Stimmen.

 

 

Die Diskussion wird fortgesetzt; zum Beratungsgegenstand äern sich 12 Redner.

 

 

Änderungs-/Ergänzungsantrag (mit Datum vom 04.06.2013)

Die Stadtverordnete Schulze beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Die Geschäftsführung des Klinikums „Ernst von Bergmann" wird beauftragt, für die Beschäftigten des Klinikums und der Poliklinik, die durch Betriebsübergang in die Diagnostik GmbH übergeleitet werden sollen, einen Überleitungstarifvertrag für den Wechsel in die neue Gesellschaft zu verhandeln. Dieser soll sicherstellen, dass für die Arbeitsverhältnisse der überzuleitenden Beschäftigten zur Wahrung des Besitzstandes die im Klinikum „Ernst von Bergmann" geltenden Tarifverträge bzw. die sonstigen Vorschriften hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen weiter gelten, bis für die Diagnostik GmbH ein eigener Tarifvertrag vereinbart wurde und zur Anwendung kommt.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit 17 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 11 Ja-Stimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gründung der Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH.

 

Die Geschäftsführung des Klinikums „Ernst von Bergmann" wird beauftragt, für die Mitarbeiter des Labors und der Pathologie, die in die neu zu gründende Ernst von Bergmann Diagnostik GmbH übergehen sollen, unter Einbeziehung des Betriebsrates einen Überleitungstarifvertrag für den Wechsel in die neue Gesellschaft zu verhandeln. Dieser soll sicherstellen, dass für die Arbeitsverhältnisse der überzuleitenden Beschäftigten zur Wahrung des Besitzstandes die im Klinikum „Ernst von Bergmann" geltenden Tarifverträge und sonstigen Vorschriften hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen weiter gelten, bis die Ernst von Bergmann Diagnostik GmbH einen eigenen Tarifvertrag abschließt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 17 Ja-Stimmen angenommen,

bei 10 Nein-Stimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen