10.06.2013 - 8.32 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgerm...

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Vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung  Herrn Schüler wird anschließend  folgendes Schreiben der Bürgerinitiative Reiherbergstraße (mit Datum vom 05.06.2013)  vorgetragen:

 

 

Sehr geehrte Stadtverordnete,

 

in der heutigen Stadtverordnetenversammlung soll unter dem TOP Ö 8.32 unsere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister Straßenausbau Reiherbergstraße in Potsdam, Ortsteil Golm behandelt werden.

 

In der Angelegenheit teilen wir Ihnen Folgendes abschließend mit:

 

Gegenstand der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die nicht erfolgte Umsetzung des Beschlusses 12/SVV/0745 dienstrechtlich zu verfolgen.

Nun ist die Baumaßnahme unter der Eisenbahn-Überführung in der Reiherbergstraße zwischen Karl-Liebknecht- und Falkner Straße abgeschlossen. Die Ausführung erfolgte, wie die Stadtverwaltung von Beginn an plante, mit einer uneingeschränkten Durchfahrtshöhe.

Es war nicht Intention unserer Aktivität, den Straßenausbau zu verhindern, wie es uns mehrmals von dem Baubeigeordneten vorgeworfen wurde, sondern unser Ziel war es, die Rechte der betroffenen Bürger zu schützen, denen die Möglichkeit genommen wurde, über einen Einspruch nach der Straßenausbaubeitragsatzung, Art und Umfang der Baumaßnahme zu beeinflussen.

 

Sie als Stadtverordnete haben am 07.11.2012 im Rahmen des Beschlusses 12/SVV/0745 den Oberbürgermeister unmissverständlich beauftragt, die bisher unterlassene formale Anrung der Anlieger nach §10 der Straßenbaubeitragssatzung unverzüglich durchzuführen.

Leider wurde den Anliegern das ihnen satzungsgemäß zustehende Recht auch nach der Beschlussfassung der StVV vom 07.11.2012 nicht gewährt, obwohl der Oberbürgermeister den Baubeigeordneten entsprechend angewiesen hatte.

 

Dank der Vermittlungen des Stadtverordneten Herrn Marcus Krause haben seit Anfang diesen Jahres verschiedene Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, dem Büro des Oberbürgermeister und Vertretern der Bürgerinitiative in konstruktiver Atmosphäre stattgefunden. Die protokollarisch festgehaltenen Ergebnisse wurden von Seiten der Stadtverwaltung soweit für uns nachvollziehbar auch umgesetzt.

Es wurde jedoch auch deutlich, dass eine frühzeitige und vor allem transparente Einbindung der Anlieger künftig, nicht nur die Reiherbergstraße betreffend, unabdingbar ist.

 

Wir gehen im Weiteren davon aus, dass die anderen Intentionen des Beschlusses 12/SVV/0745 insoweit umgesetzt werden, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 ausreichende Mittel vorgesehen werden, die eine Instandsetzung der Reiherbergstraße ermöglichen. Bis dahin sollte eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Reiherbergstraße zwischen Kuhfort Damm und Karl-Liebknecht-Straße auf 30km/h angefordert werden.

 

Abschließend möchten wir erklären, dass wir die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister Herrn Jakobs zurückziehen, da ihm, wie uns auch vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung glaubhaft versichert wurde, kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

 

Dass die Weisung des Oberbürgermeisters, die Anhörung durchzuführen, vom Baubeigeordneten nicht umgesetzt wurde, können wir leider, wegen fehlender Außenwirkung dieser Weisung, nicht im Rahmen aufsichtsrechtlicher Beschwerde angreifen.“

 

 

Diese Stellungnahme der Bürgerinitiative Reiherbergstraße wird zur Kenntnis genommen.

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