17.09.2013 - 4.1 Information zum Einsammeln, Befördern bzw. zur ...

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Frau Kluge (Ordnung und Sicherheit) informiert zur Ausgangssituation:

 

Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung betreibt die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) seit dem Jahr 1991 die getrennte Erfassung von Alttextilien im Bringsystem über zentral im Stadtgebiet aufgestellte Sammelcontainer. Es erfolgten  regelmäßig Ausschreibungen.  Die entsprechenden Vertragsabschlüsse mit dem Drittbeauftragten wurden im Amtsblatt bekannt gegeben.

 

Um dieser Entwicklung zu begegnen ist es erforderlich, das  seit 1991 vorhandene flächendeckende Altkleidercontainersammelsystem fortzuführen. Die derzeitige  Vertragsbindung läuft zum 31.März 2014 aus. Um das eigene System fortzuhren und um einen Wildwuchs an Altkleidercontainern in Potsdam zu verhindern, ist eine europaweite Ausschreibung  dieser Leistung gemäß § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A in einem offenen Verfahren  erforderlich.

Die Zuschlagskriterien werden zur Information dem Protokoll als Anlage beigegt.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird durch den Bereich Ordnung und Sicherheit die notwendige europaweite Ausschreibung vorbereitet

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=7287&TOLFDNR=85547&selfaction=print